Was ist BAföG?
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die staatliche Studienfinanzierung in Deutschland. Es unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern das Studium nicht vollständig finanzieren können.
Fördersätze (Stand 2025)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 € |
| Wohnpauschale (eigene Wohnung) | 380 € |
| Krankenversicherung | 122 € |
| Pflegeversicherung | 15 € |
| Höchstsatz gesamt | 992 €/Monat |
Bei Eltern wohnend: kein Wohnzuschlag → Höchstsatz ca. 612 €/Monat.
Wichtig: BAföG ist zu 50 % Zuschuss (geschenkt) und zu 50 % zinsloses Darlehen (Rückzahlung nach dem Studium).
BAföG für Ausländer — wer hat Anspruch?
Nicht jeder Ausländer kann BAföG bekommen. Die Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltstitel ab:
Automatisch berechtigt
- EU-/EWR-Bürger und Schweizer mit Freizügigkeit
- Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
- Aufenthaltserlaubnis mit Erwerbstätigkeit (mind. 15 Monate Aufenthalt oder ein Elternteil 3 Jahre in DE beschäftigt)
- Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
Nicht berechtigt
- Visum zu Studienzwecken (§ 16b AufenthG) ohne vorherige Erwerbstätigkeit in DE
- Touristen- oder Geschäftsvisum
- Duldung (in den meisten Fällen)
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie trotzdem einen Antrag — das Amt prüft Ihre Berechtigung.
Antragstellung — so funktioniert es
Zuständiges Amt
Das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) befindet sich meist beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule.
Benötigte Unterlagen
- Formblätter 1, 3 (Eltern), 5 (Leistungsnachweis ab 5. Semester)
- Mietvertrag (Kopie)
- Aufenthaltstitel (Kopie)
- Einkommensnachweise der Eltern (letztes Steuerjahr)
- Immatrikulationsbescheinigung
Online-Antrag
Seit 2024 können Sie BAföG vollständig digital beantragen:
- BundID + eID — über das Online-Portal Ihres Studierendenwerks
- BAföG Digital (bafoeg-digital.de) — bundesweites Portal
Fristen und Bearbeitungszeit
- Antrag so früh wie möglich stellen — rückwirkend wird nur ab dem Antragsmonat gezahlt
- Bearbeitungszeit: 2–4 Monate (Erstantrag), Verlängerungsantrag schneller
- Förderungshöchstdauer = Regelstudienzeit Ihres Studiengangs
Rückzahlung — maximal 10.010 €
Die Darlehenshälfte müssen Sie 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen:
- Raten: 130 €/Monat (1.560 €/Jahr)
- Maximal 10.010 € — auch wenn der Darlehensanteil höher war
- Rabatt bei Einmalzahlung: Bis zu 20 % Nachlass bei sofortiger Tilgung
- Einkommensfreibetrag: Unter ca. 1.605 €/Monat netto → Rückzahlung wird ausgesetzt
- Zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA), Köln
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.