Der Mutterpass — Ihr wichtigstes Dokument
Sobald die Schwangerschaft ärztlich bestätigt ist, erhalten Sie den Mutterpass. Er dokumentiert alle Untersuchungsergebnisse, Blutgruppe, Impfstatus und den Verlauf der Schwangerschaft. Tragen Sie ihn immer bei sich — bei einem Notfall benötigen Ärzte diese Informationen sofort.
Vorsorgeuntersuchungen — alle 4 Wochen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt umfangreiche Vorsorge:
- Alle 4 Wochen eine Untersuchung beim Frauenarzt oder der Hebamme
- Ab der 32. Woche alle 2 Wochen
- 3 Ultraschalluntersuchungen (ca. 10., 20. und 30. SSW) im Standard
- Bluttests (HIV, Hepatitis B, Röteln, Blutgruppe, Antikörper)
- Zuckerbelastungstest (24.–28. SSW)
Alle Vorsorgeuntersuchungen sind kostenfrei — auch ohne Zuzahlung.
Hebamme — so früh wie möglich suchen
Jede Schwangere hat Anspruch auf Hebammenbetreuung, bezahlt von der Krankenkasse. Hebammen begleiten vor, während und bis 12 Wochen nach der Geburt. Das Problem: In vielen Regionen gibt es zu wenige Hebammen. Suchen Sie ab der 6.–8. Schwangerschaftswoche.
Hebammensuche:
- hebammensuche.de
- gkv-spitzenverband.de — Hebammenliste der Kassen
Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
- 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gilt das Beschäftigungsverbot (Mutterschutz)
- Während des Mutterschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld (Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss = volles Gehalt)
- Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt
Bundesstiftung Mutter und Kind
Schwangere in finanzieller Notlage können bei der Bundesstiftung Mutter und Kind Hilfe beantragen — für Umstandskleidung, Erstausstattung, Wohnung oder Kinderbetreuung. Antrag über Schwangerschaftsberatungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, pro familia). Wichtig: Antrag vor der Geburt stellen.
Weitere Hilfen
- Elterngeld (bis zu 14 Monate) — Antrag nach Geburt
- Kindergeld (250 €/Monat) — ab Geburt
- Wohngeld oder Bürgergeld bei Bedarf
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.