Schritt für Schritt aus Deutschland abmelden
Der Umzug ins Ausland erfordert eine gründliche Vorbereitung. Viele Formalitäten haben Fristen, deren Versäumnis zu Problemen oder Mehrkosten führt. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen.
1. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Die Abmeldung ist innerhalb von 2 Wochen vor oder nach dem Auszug möglich — frühestens 1 Woche vor dem Umzugstag.
- Persönlich beim Bürgeramt oder per Post (in vielen Städten)
- Benötigt: Personalausweis/Reisepass, ausgefülltes Abmeldeformular
- Sie erhalten eine Abmeldebestätigung — diese unbedingt aufbewahren!
- Die Abmeldung ist Pflicht bei Aufgabe des einzigen Wohnsitzes in Deutschland
Wichtig: Ohne Abmeldung bleiben Sie steuerpflichtig und müssen Rundfunkbeitrag weiterzahlen.
2. Nachsendeauftrag bei der Post
- Kosten: ab 28,90 € für 6 Monate (Inland), Auslands-Nachsendung teurer
- Dauer: 6 oder 12 Monate möglich
- Online beantragen: nachsendeauftrag.de
- Tipp: Rechtzeitig beantragen — Aktivierung dauert ca. 5 Werktage
3. Bankkonten und Finanzen
Konto behalten oder schließen?
- Empfehlung: Mindestens ein deutsches Konto 6–12 Monate offen lassen
- Nötig für: letzte Gehaltszahlung, Steuererstattung, Kaution-Rückzahlung, Rentenansprüche
- Auslands-Überweisung: SEPA-Raum (EU) kostenlos, außerhalb ggf. Gebühren
- DKB oder ING: Kostenlose Konten, die auch im Ausland gut funktionieren
Weitere Finanzthemen
- Riester-Rente: Zulagen müssen ggf. zurückgezahlt werden bei Wegzug aus EU
- Bausparvertrag: Kann weiterlaufen oder gekündigt werden
- Depot/Aktien: Steuerliche Behandlung prüfen (Wegzugsbesteuerung bei > 1 % Beteiligung)
4. Steuerpflichten
- Letzte Steuererklärung für das Jahr des Wegzugs einreichen
- Unbeschränkte Steuerpflicht endet mit Abmeldung
- Bei Einkünften aus Deutschland (z. B. Vermietung) bleibt beschränkte Steuerpflicht
- Steuererstattung kann per Überweisung auf deutsches oder ausländisches Konto erfolgen
- Frist: Steuererklärung bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar)
5. Sozialversicherung
Krankenversicherung
- Gesetzlich versichert: Endet mit dem letzten Arbeitstag + Nachversicherung (1 Monat)
- EU-Ausland: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt vorübergehend
- Nicht-EU: Auslandskrankenversicherung vor Abreise abschließen
Rentenversicherung
- Rentenansprüche bleiben erhalten — unabhängig vom Wohnort
- Rentenversicherungsnummer sicher aufbewahren
- Auszahlung auch im Ausland möglich (siehe Artikel „Deutsche Rente im Ausland")
Arbeitslosenversicherung
- Anspruch auf ALG I kann für 3 Monate ins EU-Ausland mitgenommen werden (Formular PD U2)
6. Zollformalitäten
- Umzugsgut ist in der Regel zollfrei (mindestens 12 Monate in Besitz)
- Nicht-EU: Zollerklärung am Zielort erforderlich
- Auto mitnehmen: Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, ggf. TÜV-Dokumente
- Haustiere: EU-Heimtierausweis, Impfungen (Tollwut!), ggf. Einfuhrgenehmigung
Checkliste vor der Abreise
- ✅ Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- ✅ Nachsendeauftrag einrichten
- ✅ Arbeitgeber informieren, Arbeitszeugnis anfordern
- ✅ Mietvertrag kündigen (Frist: meist 3 Monate)
- ✅ Rundfunkbeitrag abmelden (mit Abmeldebestätigung)
- ✅ Versicherungen kündigen (Haftpflicht, Hausrat, KFZ)
- ✅ Familienkasse informieren (Kindergeld)
- ✅ Steuererklärung vorbereiten
- ✅ Bankkonten prüfen (1 Konto offen lassen)
- ✅ Rentenversicherungsnummer sichern
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.