Regelmäßige Zahnarztbesuche — das Bonusheft zählt
In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Entscheidend ist das Bonusheft: Lassen Sie sich jeden Besuch dort abstempeln. Wer lückenlos 5 Jahre lang jährlich zur Kontrolle geht, erhält einen 20 % höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Nach 10 Jahren steigt der Bonus auf 30 %.
Was die Kasse bezahlt
- Kontrolluntersuchungen (2× jährlich)
- Zahnsteinentfernung (1× jährlich)
- Füllungen in Standardausführung (Amalgam oder zahnfarbenes Komposit im Frontzahnbereich)
- Röntgenbilder bei medizinischer Notwendigkeit
Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Kassenleistung, wird aber von vielen Kassen als Bonusprogramm teilweise erstattet — fragen Sie nach.
Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Die GKV zahlt nur den sogenannten Festzuschuss (ca. 60 % der Regelversorgung). Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif 70–100 % der Gesamtkosten. Wichtig:
- Früh abschließen — vor dem ersten Behandlungsbedarf
- Wartezeiten beachten (meist 8 Monate)
- Monatliche Beiträge: ca. 10–40 € je nach Alter und Leistungsumfang
Härtefallregelung — doppelter Festzuschuss
Wer ein geringes Einkommen hat (2026: 1.414 € brutto für Alleinstehende), kann bei der Krankenkasse eine Härtefallregelung beantragen. Die Kasse übernimmt dann den doppelten Festzuschuss — das deckt die Regelversorgung vollständig ab. Auch Empfänger von Bürgergeld, BAföG oder Sozialhilfe haben automatisch Anspruch.
Tipps für Ausländer
- Bonusheft im Herkunftsland geführt? Legen Sie Nachweise dem Zahnarzt vor — manche Kassen erkennen ausländische Vorsorge an.
- Zahnärztlicher Notdienst: 116 117 oder Suche auf kzbv.de
- Dolmetscher: Viele Praxen haben mehrsprachiges Personal — fragen Sie bei der Terminvereinbarung.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.