Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen — sofern es sich nicht um einen freien Beruf handelt (§ 1 GewO).
Gewerbe vs. Freiberufler
| Gewerbetreibend | Freiberuflich | |
|---|---|---|
| Beispiele | Handwerker, Händler, Gastronom, Online-Shop, IT-Dienstleister | Arzt, Anwalt, Übersetzer, Journalist, Künstler, Architekt |
| Gewerbeamt | Anmeldung Pflicht | Nicht nötig |
| IHK-Mitgliedschaft | Pflicht | Nicht nötig |
| Gewerbesteuer | Ja (ab 24.500 € Gewinn) | Nein |
| Handelsregister | Bei Kaufleuten/GmbH | Nein |
| Finanzamt | Meldung Pflicht | Meldung Pflicht |
Unsicher? Das Finanzamt entscheidet, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Im Zweifelsfall: Steuerberater fragen.
Schritt-für-Schritt: Gewerbe anmelden
Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen
- Volljährig (18 Jahre)
- Aufenthaltstitel, der Selbstständigkeit erlaubt (bei Nicht-EU-Bürgern)
- Ggf. Qualifikationen — manche Gewerbe erfordern einen Meisterbrief (z. B. Elektro, Sanitär, Bäcker) oder eine Sachkundeprüfung (z. B. Versicherungsvermittler)
- Ggf. Genehmigungen — manche Gewerbe brauchen eine behördliche Erlaubnis (z. B. Gaststättenkonzession, Maklerlizenz)
Schritt 2 — Gewerbeamt finden
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (auch: Ordnungsamt, Bürgeramt) Ihrer Stadt oder Gemeinde:
- Online — in vielen Städten möglich (z. B. Berlin, Hamburg, München)
- Persönlich — mit Termin im Bürgeramt/Gewerbeamt
- Per Post — Formular herunterladen, ausfüllen, mit Unterlagen einsenden
Schritt 3 — Unterlagen vorbereiten
| Dokument | Für wen? |
|---|---|
| Personalausweis / Reisepass | Alle |
| Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit | Nicht-EU-Bürger |
| Gewerbeanmeldeformular (GewA 1) | Alle |
| Handwerkskarte / Meisterbrief | Handwerker (zulassungspflichtige Gewerbe) |
| Gaststättenerlaubnis | Gastronomen |
| Polizeiliches Führungszeugnis | Bei bestimmten Gewerben (z. B. Bewachung, Makler) |
| Handelsregisterauszug | Bei eingetragenen Kaufleuten / GmbH |
| Gesellschaftsvertrag | Bei GbR, OHG, GmbH |
Schritt 4 — Formular ausfüllen
Das Formular GewA 1 ist standardisiert und fragt ab:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
- Betriebsdaten (Name des Betriebs, Adresse, Rechtsform)
- Tätigkeit — genaue Beschreibung (z. B. „Einzelhandel mit Elektronikprodukten und Online-Versand")
- Beginn der Tätigkeit
Tipp: Beschreiben Sie die Tätigkeit möglichst breit — so müssen Sie bei Erweiterung nicht erneut anmelden.
Schritt 5 — Anmeldung abgeben und Gebühr zahlen
| Stadt | Gebühr |
|---|---|
| Berlin | 26 € |
| Hamburg | 20 € |
| München | 40 € |
| Köln | 26 € |
| Frankfurt | 25 € |
| Düsseldorf | 26 € |
Durchschnitt: 15–60 € (einmalig)
Schritt 6 — Gewerbeschein erhalten
Sie erhalten Ihren Gewerbeschein (Gewerbeanmeldung) — meistens sofort bei persönlicher Vorsprache oder innerhalb von 1–2 Wochen per Post.
Was passiert nach der Anmeldung?
Automatische Informationskette
Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Stellen:
- Finanzamt — Sie erhalten den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (muss innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt werden, online über ELSTER)
- IHK (Industrie- und Handelskammer) — Pflichtmitgliedschaft, Beitrag je nach Umsatz (ab ca. 0 € für Kleinunternehmer bis mehrere hundert Euro)
- Handwerkskammer — bei Handwerksberufen
- Berufsgenossenschaft — gesetzliche Unfallversicherung (Pflicht!)
- Statistisches Landesamt
Was müssen Sie selbst tun?
- [ ] ELSTER-Konto einrichten (elster.de) — für alle Steuerangelegenheiten
- [ ] Steuernummer erhalten (vom Finanzamt, ca. 2–6 Wochen)
- [ ] Geschäftskonto eröffnen (empfohlen, nicht Pflicht)
- [ ] Buchhaltung einrichten (Software oder Steuerberater)
- [ ] Versicherungen prüfen — Betriebshaftpflicht, ggf. Berufshaftpflicht
- [ ] Krankenversicherung — als Selbstständiger sind Sie selbst verantwortlich (GKV oder PKV)
- [ ] Rentenversicherung — für bestimmte Berufe Pflicht, sonst freiwillig
Aufenthaltstitel und Gewerbeanmeldung
Für EU-Bürger
- Keine Einschränkungen — volle Gewerbefreiheit
- Nur Meldung bei der Ausländerbehörde (Freizügigkeitsbescheinigung)
Für Nicht-EU-Bürger
Ihr Aufenthaltstitel muss die Selbstständigkeit erlauben:
- Niederlassungserlaubnis — uneingeschränkte Gewerbefreiheit
- Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) — für Existenzgründer
- Blaue Karte EU — erlaubt nur die im Titel genannte Beschäftigung, keine Selbstständigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§ 18 AufenthG) — nur Nebentätigkeit möglich (mit Genehmigung)
Wichtig: Klären Sie vor der Gewerbeanmeldung mit der Ausländerbehörde, ob Ihr Titel eine Gewerbetätigkeit erlaubt!
Kleingewerbe vs. Kaufmann
Kleingewerbe (Einzelunternehmen)
- Keine Handelsregisterpflicht (bei Umsatz unter ca. 800.000 € und Gewinn unter 80.000 €)
- Einfache Buchführung (EÜR — Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Kein Mindestkapital
- Volle persönliche Haftung — Sie haften mit Ihrem Privatvermögen!
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
- Handelsregistereintrag (freiwillig oder ab bestimmter Größe Pflicht)
- Doppelte Buchführung erforderlich
- Firmierung mit Namenszusatz „e.K."
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Mindestkapital: 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen)
- Beschränkte Haftung — nur mit dem Gesellschaftsvermögen
- Handelsregistereintrag und Notar erforderlich
- Gründungskosten: ca. 500–1.500 €
UG (Unternehmergesellschaft, „Mini-GmbH")
- Mindestkapital: 1 € (theoretisch)
- Beschränkte Haftung wie GmbH
- Muss 25 % des Gewinns rücklagen, bis 25.000 € erreicht sind
Kosten der Gründung (Überblick)
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 15–60 € |
| IHK-Beitrag (Kleinunternehmer, 1. Jahr) | 0–30 € |
| IHK-Beitrag (ab Umsatz) | 50–300 €/Jahr |
| Berufsgenossenschaft | je nach Branche, ab 50 €/Jahr |
| Steuerberater | 100–300 €/Monat |
| Geschäftskonto | 0–15 €/Monat |
| Notar (nur GmbH/UG) | 500–1.500 € |
| Handelsregistereintrag (GmbH/UG) | 150 € |
Tipps für Ausländer
- Aufenthaltstitel prüfen — erlaubt er Selbstständigkeit?
- IHK-Gründerberatung nutzen — kostenlos!
- Existenzgründerzuschuss — bei der Agentur für Arbeit erfragen (für ALG-I-Empfänger)
- Gründungszuschuss — 6 + 9 Monate finanzielle Unterstützung
- Steuerberater einschalten — besonders im ersten Jahr
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.