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Gewerbe anmelden in Deutschland — Schritt für Schritt

Wie Sie ein Gewerbe in Deutschland anmelden: Ablauf, Kosten, Unterlagen und was nach der Anmeldung zu tun ist.

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Deutsche Begriffe
Gewerbeanmeldung Gewerbeamt Gewerbeschein Gewerbe Handelsregister IHK

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen — sofern es sich nicht um einen freien Beruf handelt (§ 1 GewO).

Gewerbe vs. Freiberufler

Gewerbetreibend Freiberuflich
Beispiele Handwerker, Händler, Gastronom, Online-Shop, IT-Dienstleister Arzt, Anwalt, Übersetzer, Journalist, Künstler, Architekt
Gewerbeamt Anmeldung Pflicht Nicht nötig
IHK-Mitgliedschaft Pflicht Nicht nötig
Gewerbesteuer Ja (ab 24.500 € Gewinn) Nein
Handelsregister Bei Kaufleuten/GmbH Nein
Finanzamt Meldung Pflicht Meldung Pflicht

Unsicher? Das Finanzamt entscheidet, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Im Zweifelsfall: Steuerberater fragen.

Schritt-für-Schritt: Gewerbe anmelden

Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen

  • Volljährig (18 Jahre)
  • Aufenthaltstitel, der Selbstständigkeit erlaubt (bei Nicht-EU-Bürgern)
  • Ggf. Qualifikationen — manche Gewerbe erfordern einen Meisterbrief (z. B. Elektro, Sanitär, Bäcker) oder eine Sachkundeprüfung (z. B. Versicherungsvermittler)
  • Ggf. Genehmigungen — manche Gewerbe brauchen eine behördliche Erlaubnis (z. B. Gaststättenkonzession, Maklerlizenz)

Schritt 2 — Gewerbeamt finden

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (auch: Ordnungsamt, Bürgeramt) Ihrer Stadt oder Gemeinde:

  • Online — in vielen Städten möglich (z. B. Berlin, Hamburg, München)
  • Persönlich — mit Termin im Bürgeramt/Gewerbeamt
  • Per Post — Formular herunterladen, ausfüllen, mit Unterlagen einsenden

Schritt 3 — Unterlagen vorbereiten

Dokument Für wen?
Personalausweis / Reisepass Alle
Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit Nicht-EU-Bürger
Gewerbeanmeldeformular (GewA 1) Alle
Handwerkskarte / Meisterbrief Handwerker (zulassungspflichtige Gewerbe)
Gaststättenerlaubnis Gastronomen
Polizeiliches Führungszeugnis Bei bestimmten Gewerben (z. B. Bewachung, Makler)
Handelsregisterauszug Bei eingetragenen Kaufleuten / GmbH
Gesellschaftsvertrag Bei GbR, OHG, GmbH

Schritt 4 — Formular ausfüllen

Das Formular GewA 1 ist standardisiert und fragt ab:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
  • Betriebsdaten (Name des Betriebs, Adresse, Rechtsform)
  • Tätigkeit — genaue Beschreibung (z. B. „Einzelhandel mit Elektronikprodukten und Online-Versand")
  • Beginn der Tätigkeit

Tipp: Beschreiben Sie die Tätigkeit möglichst breit — so müssen Sie bei Erweiterung nicht erneut anmelden.

Schritt 5 — Anmeldung abgeben und Gebühr zahlen

Stadt Gebühr
Berlin 26 €
Hamburg 20 €
München 40 €
Köln 26 €
Frankfurt 25 €
Düsseldorf 26 €

Durchschnitt: 15–60 € (einmalig)

Schritt 6 — Gewerbeschein erhalten

Sie erhalten Ihren Gewerbeschein (Gewerbeanmeldung) — meistens sofort bei persönlicher Vorsprache oder innerhalb von 1–2 Wochen per Post.

Was passiert nach der Anmeldung?

Automatische Informationskette

Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Stellen:

  1. Finanzamt — Sie erhalten den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (muss innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt werden, online über ELSTER)
  2. IHK (Industrie- und Handelskammer) — Pflichtmitgliedschaft, Beitrag je nach Umsatz (ab ca. 0 € für Kleinunternehmer bis mehrere hundert Euro)
  3. Handwerkskammer — bei Handwerksberufen
  4. Berufsgenossenschaft — gesetzliche Unfallversicherung (Pflicht!)
  5. Statistisches Landesamt

Was müssen Sie selbst tun?

  • [ ] ELSTER-Konto einrichten (elster.de) — für alle Steuerangelegenheiten
  • [ ] Steuernummer erhalten (vom Finanzamt, ca. 2–6 Wochen)
  • [ ] Geschäftskonto eröffnen (empfohlen, nicht Pflicht)
  • [ ] Buchhaltung einrichten (Software oder Steuerberater)
  • [ ] Versicherungen prüfen — Betriebshaftpflicht, ggf. Berufshaftpflicht
  • [ ] Krankenversicherung — als Selbstständiger sind Sie selbst verantwortlich (GKV oder PKV)
  • [ ] Rentenversicherung — für bestimmte Berufe Pflicht, sonst freiwillig

Aufenthaltstitel und Gewerbeanmeldung

Für EU-Bürger

  • Keine Einschränkungen — volle Gewerbefreiheit
  • Nur Meldung bei der Ausländerbehörde (Freizügigkeitsbescheinigung)

Für Nicht-EU-Bürger

Ihr Aufenthaltstitel muss die Selbstständigkeit erlauben:

  • Niederlassungserlaubnis — uneingeschränkte Gewerbefreiheit
  • Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) — für Existenzgründer
  • Blaue Karte EU — erlaubt nur die im Titel genannte Beschäftigung, keine Selbstständigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§ 18 AufenthG) — nur Nebentätigkeit möglich (mit Genehmigung)

Wichtig: Klären Sie vor der Gewerbeanmeldung mit der Ausländerbehörde, ob Ihr Titel eine Gewerbetätigkeit erlaubt!

Kleingewerbe vs. Kaufmann

Kleingewerbe (Einzelunternehmen)

  • Keine Handelsregisterpflicht (bei Umsatz unter ca. 800.000 € und Gewinn unter 80.000 €)
  • Einfache Buchführung (EÜR — Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Kein Mindestkapital
  • Volle persönliche Haftung — Sie haften mit Ihrem Privatvermögen!

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

  • Handelsregistereintrag (freiwillig oder ab bestimmter Größe Pflicht)
  • Doppelte Buchführung erforderlich
  • Firmierung mit Namenszusatz „e.K."

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Mindestkapital: 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen)
  • Beschränkte Haftung — nur mit dem Gesellschaftsvermögen
  • Handelsregistereintrag und Notar erforderlich
  • Gründungskosten: ca. 500–1.500 €

UG (Unternehmergesellschaft, „Mini-GmbH")

  • Mindestkapital: 1 € (theoretisch)
  • Beschränkte Haftung wie GmbH
  • Muss 25 % des Gewinns rücklagen, bis 25.000 € erreicht sind

Kosten der Gründung (Überblick)

Posten Kosten
Gewerbeanmeldung 15–60 €
IHK-Beitrag (Kleinunternehmer, 1. Jahr) 0–30 €
IHK-Beitrag (ab Umsatz) 50–300 €/Jahr
Berufsgenossenschaft je nach Branche, ab 50 €/Jahr
Steuerberater 100–300 €/Monat
Geschäftskonto 0–15 €/Monat
Notar (nur GmbH/UG) 500–1.500 €
Handelsregistereintrag (GmbH/UG) 150 €

Tipps für Ausländer

  1. Aufenthaltstitel prüfen — erlaubt er Selbstständigkeit?
  2. IHK-Gründerberatung nutzen — kostenlos!
  3. Existenzgründerzuschuss — bei der Agentur für Arbeit erfragen (für ALG-I-Empfänger)
  4. Gründungszuschuss — 6 + 9 Monate finanzielle Unterstützung
  5. Steuerberater einschalten — besonders im ersten Jahr

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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