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Jobcenter — Bürgergeld, Leistungen und Pflichten

Bürgergeld 2025: 563 € Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Sanktionen (max. 30 %) und Weiterbildungsmöglichkeiten.

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Deutsche Begriffe
Jobcenter Bürgergeld Regelsatz Kosten der Unterkunft Eingliederungsvereinbarung Sanktionen Weiterbildung

Was ist das Jobcenter?

Das Jobcenter ist die Behörde, die erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen unterstützt. Es ist zuständig für das Bürgergeld (früher: Hartz IV / ALG II) und hilft bei der Arbeitssuche, Weiterbildung und Bewerbung.

Nicht verwechseln: Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I (ALG I) für maximal 12–24 Monate nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Jobcenter übernimmt danach oder bei fehlendem Anspruch auf ALG I.

Bürgergeld 2025 — Regelsätze

Personengruppe Monatlicher Regelsatz
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 €
Paare (je Partner) 506 €
Erwachsene im Haushalt anderer 451 €
Jugendliche 14–17 Jahre 471 €
Kinder 6–13 Jahre 390 €
Kinder 0–5 Jahre 357 €

Der Regelsatz deckt: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie (ohne Heizung), persönliche Bedürfnisse.

Kosten der Unterkunft (KdU)

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Was „angemessen" ist, hängt von der Stadt und Haushaltsgröße ab.

Beispiel Hamburg 2025 (Richtwerte Kaltmiete):
- 1 Person: bis ca. 543 €
- 2 Personen: bis ca. 659 €
- 3 Personen: bis ca. 780 €

Liegt Ihre Miete über dem Richtwert, fordert das Jobcenter Sie auf, die Kosten innerhalb von 6 Monaten zu senken (Umzug oder Untervermietung).

Antrag stellen

  1. Online: jobcenter.digital oder persönlich vor Ort
  2. Unterlagen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensnachweise, Aufenthaltstitel
  3. Bearbeitungszeit: In der Regel 2–4 Wochen
  4. Rückwirkend: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht rückwirkend!

Sanktionen — maximal 30 %

Das Jobcenter kann den Regelsatz kürzen, wenn Sie Pflichten verletzen:

  • Erstverstoß (z. B. Termin ohne Grund versäumt): Kürzung um 10 % für 1 Monat
  • Wiederholter Verstoß: Kürzung um 20 % für 2 Monate
  • Maximum: Kürzung um höchstens 30 % des Regelsatzes — Miete wird nie gekürzt

Vor jeder Sanktion erhalten Sie eine Anhörung (Chance zur Stellungnahme). Gegen Bescheide können Sie Widerspruch innerhalb von 1 Monat einlegen.

Weiterbildung und Förderung

Das Jobcenter bietet kostenlose Unterstützung:

  • Integrationskurse (Deutsch + Orientierungskurs)
  • Berufsbezogene Sprachkurse (B2, C1)
  • Umschulung und Weiterbildung (bis zu 2 Jahre, inklusive Weiterbildungsgeld: +150 €/Monat)
  • Bewerbungskosten (Übernahme von Fahrtkosten, Bewerbungsfotos)
  • Einstiegsgeld — Zuschuss bei Aufnahme einer Arbeit

Tipp: Fragen Sie aktiv nach dem Bildungsgutschein — damit können Sie eine zertifizierte Weiterbildung selbst wählen.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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