Aufenthaltstitel — Aufenthaltserlaubnis
Wer braucht Aufenthaltstitel?
- EU-Bürger: NEIN (Freizügigkeit)
- Nicht-EU-Bürger: JA, erforderlich
Arten von Genehmigungen
1. Visum
- Vorübergehend, zur Einreise
- Max. 90 Tage (Tourismus) oder länger (Arbeit)
2. Aufenthaltserlaubnis
- Zeitlich begrenzt (1-3 Jahre)
- Zweckgebunden (Arbeit, Studium, Familie)
- Muss verlängert werden
3. Niederlassungserlaubnis
- Unbegrenzte Gültigkeitsdauer!
- Nach 5 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis
- Voraussetzungen: B1 Deutsch, Beschäftigung, Versicherung
4. Einbürgerung (Einbürgerung)
- Nach 5-8 Jahren Aufenthalt (ab 2024: möglich nach 5 Jahren!)
- Test bestehen und B1-Niveau haben
Wie man Aufenthaltstitel verlängert
- 3 Monate vor Ablauf — Antrag einreichen!
- Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
- Dokumente vorbereiten:
- Gültiger Reisepass
- Biometrisches Foto
- Meldebescheinigung
- Beschäftigungs-/Einkommensnachweise
- Krankenversicherung
- Gebühr bezahlen (50-100€)
⚠️ Warte nicht bis zur letzten Minute!
Wenn Ihr Aufenthalt endet und Sie keinen Antrag gestellt haben — verlieren Sie das Aufenthaltsrecht. Reichen Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Ablauf ein.
Fiktionsbescheinigung
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben und Ihre alte Genehmigung abgelaufen ist — erhalten Sie Fiktionsbescheinigung. Dies ist ein Dokument, das zeigt, dass Sie auf eine Entscheidung warten und legal aufenthalten dürfen.