Anforderungen (Reform seit Juni 2024)
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (zuvor 8) — oder 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (C1, ehrenamtliches Engagement, sehr gute berufliche Leistung)
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht, z.B. Niederlassungserlaubnis, oder ein zur Niederlassung berechtigender Aufenthaltstitel
- Deutsch auf Niveau B1 (B1 meist über den Integrationskurs; bei der 3-Jahres-Schiene C1)
- Einbürgerungstest — bestanden
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts — grundsätzlich ohne Bürgergeld (Ausnahmen: Krankheit, Pflege, Vollzeitarbeit trotz niedrigem Einkommen)
- Keine Vorstrafen und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Klausel gegen Antisemitismus/Rassismus)
Doppelte Staatsangehörigkeit — jetzt erlaubt
Seit 27. Juni 2024 lässt Deutschland Mehrstaatigkeit für alle zu — du musst deinen bisherigen Pass nicht aufgeben.
Kinder
Ein in Deutschland geborenes Kind erhält die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein Daueraufenthaltsrecht hat.
Einbürgerungstest
- 33 Fragen (davon 3 zu deinem Bundesland), 17 richtig = bestanden
- Kosten 25€; üben auf einbuergerungstest-online.de
- Befreit sind u.a. Absolventen einer deutschen Schule
Wie stelle ich den Antrag?
Den Antrag auf Einbürgerung stellst du bei der Einbürgerungsbehörde deiner Stadt. Dokumente:
- Reisepass + Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde (Apostille + beglaubigte Übersetzung)
- B1-/C1-Zertifikat, bestandener Einbürgerungstest
- Führungszeugnis
- Einkommensnachweise und die Anmeldung
Kosten und Dauer
- 255€ pro Erwachsenem, 51€ pro Kind (mit einem Elternteil eingebürgert)
- Bearbeitung 6–24 Monate (Hamburg, Berlin oft 12+)
Vorteile
✅ Wahlrecht, deutscher Pass (visumfrei in ~190 Länder)
✅ Arbeit im öffentlichen Dienst, konsularischer Schutz
✅ Schluss mit Aufenthaltsverlängerung und Kartentausch