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Familiennachzug — Familie nach Deutschland holen

Wie du deine Familie nach Deutschland holst: Voraussetzungen, Visum, Sprachzertifikat und Fristen für den Familiennachzug. Stand: März 2026.

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Deutsche Begriffe
Familiennachzug Visum Aufenthaltserlaubnis A1-Sprachzertifikat Familienzusammenführung

Familiennachzug — Familie nach Deutschland holen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist Familiennachzug?

Familiennachzug (§§ 27–36a AufenthG) bedeutet, dass deine Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) aus dem Ausland nach Deutschland nachziehen können, wenn du hier lebst.

Voraussetzungen

Du (in Deutschland) brauchst:

  • Einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis)
  • Ausreichend Wohnraum (ca. 12 m² pro Person ab 6 Jahren, 10 m² pro Kind unter 6)
  • Gesicherter Lebensunterhalt (Einkommen reicht für die ganze Familie, kein Bürgergeld-Bezug)
  • Krankenversicherung für die nachziehende Familie

Dein Ehepartner braucht:

  • A1-Sprachzertifikat Deutsch (Goethe-Institut, telc oder ÖSD)
  • Ausnahmen: EU-Bürger, Nachzug zu Blaue-Karte-Inhabern, anerkannte Flüchtlinge (innerhalb von 3 Monaten), Staatsangehörige bestimmter Länder (USA, Kanada, Japan, etc.)

Kinder:

  • Unter 18 Jahren — kein Sprachnachweis nötig
  • Über 16 Jahren: C1-Deutschkenntnisse oder positive Integrationsprognose

Ablauf

1. Visum beantragen (im Ausland)

Dein Familienmitglied stellt bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Heimatland einen Antrag auf Visum zum Familiennachzug:
- Dauer: 2–6 Monate (teilweise länger)
- Termin frühzeitig buchen!

2. Einreise nach Deutschland

Nach Visum-Erteilung: Einreise und Anmeldung beim Bürgeramt.

3. Aufenthaltserlaubnis beantragen

Innerhalb der Visum-Gültigkeit bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel beantragen.

Kosten

  • Visum: ca. 75 € (Erwachsene), reduziert für Kinder
  • Aufenthaltserlaubnis: ca. 100 €
  • A1-Prüfung: ca. 120–150 € + Kursgebühren

Sonderregeln

  • Anerkannte Flüchtlinge: Erleichterter Familiennachzug innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung (kein Einkommensnachweis, kein Wohnraum, kein A1)
  • Subsidiärer Schutz: Seit 2018 Kontingent von 1.000 Visa/Monat (humanitäre Gründe)
  • EU-Bürger: Kein Visum nötig — Familienmitglieder können direkt einreisen und Aufenthaltskarte beantragen

Tipps

  • A1-Kurs frühzeitig beginnen — Wartezeiten beim Goethe-Institut können lang sein
  • Vollständige Unterlagen einreichen — unvollständige Anträge verzögern alles
  • Bei Flüchtlingsstatus: Die 3-Monats-Frist für erleichterten Nachzug unbedingt einhalten!
  • Beratung: AWO, Caritas, Diakonie bieten kostenlose Beratung zum Familiennachzug
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