Q&A

Freiberufler in Deutschland — Anmeldung, Steuern und Pflichten

Was ein Freiberufler ist, wie Sie sich anmelden und welche steuerlichen Vorteile Sie gegenüber Gewerbetreibenden haben.

PDF herunterladen
Deutsche Begriffe
Freiberufler Freie Berufe Selbstständig Katalogberuf Finanzamt Scheinselbstständigkeit

Was ist ein Freiberufler?

Ein Freiberufler (auch: Freischaffender) übt eine selbstständige Tätigkeit aus, die auf einer besonderen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basiert. Der entscheidende Unterschied zum Gewerbetreibenden: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer.

Die Katalogberufe (§ 18 EStG)

Das Einkommensteuergesetz listet die freien Berufe auf:

Heilberufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen

Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Naturwissenschaft und Technik:
Ingenieure, Architekten, Lotsen, Sachverständige

Informationsvermittlung und Kultur:
Journalisten, Dolmetscher/Übersetzer, Schriftsteller, Künstler, Designer

Bildung und Erziehung:
Erzieher (selbstständig), Dozenten, Lehrer (selbstständig), Wissenschaftler

Ähnliche Berufe

Auch Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind, können als freiberuflich anerkannt werden:

  • IT-Berater — wenn konzeptionell/beratend tätig (nicht: reiner Programmierer → oft Gewerbe)
  • Coach / Berater — je nach Qualifikation und Art der Tätigkeit
  • Fotograf — wenn künstlerisch tätig
  • Webdesigner — wenn gestalterisch-kreativ (nicht: reiner Webshop-Betreiber)

Achtung: Das Finanzamt entscheidet, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Im Zweifelsfall: Steuerberater fragen!

Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden

Vorteil Freiberufler Gewerbetreibender
Gewerbesteuer Nein Ja (ab 24.500 € Gewinn)
Gewerbeanmeldung Nein Ja (15–60 €)
IHK-Mitgliedschaft Nein Ja (Pflichtbeitrag)
Buchführung Einfache EÜR (immer) EÜR oder doppelte Buchführung
Handelsregister Nein Bei Kaufleuten/GmbH
Bilanzierungspflicht Nein Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn

Anmeldung — so geht's

Schritt 1 — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Als Freiberufler melden Sie sich nur beim Finanzamt an — kein Gewerbeamt nötig:

  1. ELSTER-Konto einrichten (elster.de)
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen (innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit)
  3. Angaben: persönliche Daten, Art der Tätigkeit, geschätzter Umsatz und Gewinn, Bankverbindung, Kleinunternehmerregelung (ja/nein)

Schritt 2 — Steuernummer erhalten

Das Finanzamt sendet Ihnen innerhalb von 2–6 Wochen eine Steuernummer. Mit dieser können Sie Rechnungen schreiben.

Schritt 3 — Ggf. USt-ID beantragen

Wenn Sie mit Geschäftskunden im EU-Ausland arbeiten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) — kostenlos.

Steuern für Freiberufler

Einkommensteuer

  • Auf Ihren Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
  • Vorauszahlungen vierteljährlich (10. März, Juni, September, Dezember)
  • Steuererklärung jährlich (Anlage S)

Umsatzsteuer

  • 19 % auf Ihre Rechnungen (oder 7 % bei bestimmten Leistungen)
  • Vorsteuerabzug — Sie können die USt auf Ihre Einkäufe abziehen
  • Kleinunternehmerregelung möglich (unter 22.000 € Umsatz/Jahr)

Keine Gewerbesteuer!

Das ist der größte Vorteil der Freiberuflichkeit — Sie sparen je nach Gewinn mehrere tausend Euro pro Jahr.

Pflichten als Freiberufler

Buchführung

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — Sie listen Einnahmen und Ausgaben auf (einfache Buchführung)
  • Keine Bilanz nötig — egal wie hoch Ihr Umsatz ist
  • Belege aufbewahren — 10 Jahre Aufbewahrungspflicht

Rechnungen

Ihre Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Steuernummer oder USt-ID
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsbeschreibung und -datum
  • Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag, Bruttobetrag
  • Bei Kleinunternehmer: Hinweis auf § 19 UStG (keine USt ausweisen)

Sozialversicherung

Versicherung Situation
Krankenversicherung Pflicht (GKV freiwillig: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung; PKV ab ca. 300 €/Monat)
Rentenversicherung Pflicht für bestimmte Freiberufler (z. B. Lehrer, Hebammen, Künstler über KSK) — sonst freiwillig
Arbeitslosenversicherung Freiwillig (Antrag in den ersten 3 Monaten nach Gründung, ca. 90 €/Monat)
Berufsgenossenschaft Empfohlen, nicht immer Pflicht

Künstlersozialkasse (KSK)

Für Künstler und Publizisten (Schriftsteller, Journalisten, Designer, Musiker, Schauspieler):

  • Die KSK übernimmt den „Arbeitgeberanteil" der Sozialversicherung
  • Sie zahlen nur ca. 50 % der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Voraussetzung: Hauptberuflich künstlerisch/publizistisch tätig, Mindesteinken 3.900 €/Jahr

Scheinselbstständigkeit — Vorsicht!

Wenn Sie als Freiberufler hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeiten, kann das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit feststellen. Die Folge:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (für bis zu 4 Jahre!)
  • Der Auftraggeber wird zum „Arbeitgeber" — muss Beiträge nachzahlen
  • Bußgelder für beide Seiten

Typische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit

  • Sie arbeiten nur für einen Auftraggeber (mehr als 5/6 des Umsatzes)
  • Sie sind in die Betriebsorganisation eingegliedert (fester Arbeitsplatz, feste Zeiten)
  • Sie haben keine eigene Werbung oder Website
  • Der Auftraggeber gibt Ihnen Weisungen (wann, wo, wie Sie arbeiten)
  • Sie beschäftigen keine eigenen Mitarbeiter

So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit

  • Mehrere Auftraggeber haben (mindestens 2–3)
  • Eigene Website und Visitenkarten
  • Eigene Arbeitsmittel (Laptop, Software, Büro)
  • Keine Weisungsgebundenheit — Sie bestimmen Ort, Zeit und Art der Arbeit
  • Eigene Rechnung stellen (nicht: Zeiterfassung wie ein Angestellter)

Tipps für ausländische Freiberufler

  1. Aufenthaltstitel prüfen — muss freiberufliche Tätigkeit erlauben
  2. Finanzamt frühzeitig informieren — innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme
  3. Tätigkeit genau beschreiben — das Finanzamt entscheidet, ob freiberuflich oder gewerblich
  4. KSK prüfen — als Künstler/Publizist sparen Sie 50 % Sozialversicherung
  5. Rücklagen bilden — 30 % des Gewinns für Steuern zurücklegen
  6. Steuerberater — lohnt sich besonders im ersten Jahr (Kosten sind absetzbar)

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

War dieser Artikel hilfreich?
0 Personen fanden dies hilfreich