Was ist die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für die Kosten der Pflege, wenn du wegen Alter, Krankheit oder Behinderung im Alltag Hilfe brauchst. Sie wird von derselben Kasse wie die Krankenversicherung eingezogen, und den Beitrag behält laut deinem Arbeitsvertrag der Arbeitgeber vom Gehalt ein.
Beitrag 2026
- 3,6 % des Entgelts (geteilt Arbeitnehmer/Arbeitgeber) — für Menschen mit Kindern,
- 4,2 % für Kinderlose (3,6 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlag),
- ab dem 2. Kind Abschläge für weitere Kinder (bis zum 5. Kind).
Pflegegrade und Pflegegeld
Den Hilfebedarf stuft ein Gutachter (Medicproof/MDK) in Pflegegrad 1–5 ein. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Kasse Pflegegeld (Sätze von 2025, 2026 unverändert, nächste Anpassung ab 2028):
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Pflegegrad 1 gibt kein Pflegegeld, sondern einen Entlastungsbetrag (131 € / Monat für Dienste).
Wenn die Leistung nicht reicht
Die Pflegeversicherung trägt einen Teil, nicht alle Kosten (besonders im Pflegeheim). Den Fehlbetrag deckt bei geringem Einkommen die Sozialhilfe „Hilfe zur Pflege"; die Grundsicherung erklärt das Bürgergeld. Das ist eine andere Leistung als das Krankengeld, das eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit betrifft.