Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das wichtigste Standbein der Altersvorsorge in Deutschland. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der heute Beschäftigten finanzieren die Renten der heutigen Rentner.
Wer zahlt ein?
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt automatisch in die Rentenversicherung ein:
- Beitragssatz (2026): 18,6 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte (9,3 %)
- Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.550 €/Monat — auf Einkommen darüber werden keine Beiträge erhoben
Wer ist pflichtversichert?
- Arbeitnehmer (angestellt)
- Auszubildende
- Minijobber (können sich befreien lassen, aber: dann weniger Rentenanspruch!)
- Pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker, Künstler)
- Kindererziehungszeiten — werden automatisch angerechnet (ca. 1 Entgeltpunkt pro Kind)
Die Rentenformel
Ihre monatliche Rente wird mit einer einfachen Formel berechnet:
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Die vier Faktoren erklärt
1. Entgeltpunkte (EP)
Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie Entgeltpunkte:
- Verdienen Sie genau das Durchschnittsgehalt (2026: ca. 45.358 €/Jahr), erhalten Sie 1,0 Entgeltpunkte für das Jahr
- Verdienen Sie das Doppelte → 2,0 EP (max. ca. 2,1 EP wegen Bemessungsgrenze)
- Verdienen Sie die Hälfte → 0,5 EP
- Summe aller EP über Ihr gesamtes Berufsleben = Ihre gesamten Entgeltpunkte
2. Zugangsfaktor
- 1,0 bei Renteneintritt zum regulären Zeitpunkt (Regelaltersgrenze)
- 0,997 pro Monat bei vorzeitigem Renteneintritt (Abschlag: 0,3 %/Monat, max. 14,4 %)
- 1,005 pro Monat bei späterem Renteneintritt (Zuschlag: 0,5 %/Monat)
3. Rentenartfaktor
- Altersrente: 1,0
- Erwerbsminderungsrente (voll): 1,0
- Erwerbsminderungsrente (teilweise): 0,5
- Witwen-/Witwerrente (groß): 0,55
4. Aktueller Rentenwert
Der Wert eines Entgeltpunkts in Euro. Wird jährlich angepasst:
| Jahr | Rentenwert (West) | Rentenwert (Ost) |
|---|---|---|
| 2024 | 39,32 € | 39,32 € (seit 2024 angeglichen) |
| 2025 | ca. 40,00 € | ca. 40,00 € |
| 2026 | wird im Juli bekanntgegeben | wird im Juli bekanntgegeben |
Rechenbeispiel
- 40 Jahre gearbeitet, immer Durchschnittsgehalt → 40 Entgeltpunkte
- Renteneintritt mit 67 Jahren (Regelaltersgrenze) → Zugangsfaktor 1,0
- Altersrente → Rentenartfaktor 1,0
- Rentenwert 2025: 39,32 €
- Monatsrente: 40 × 1,0 × 1,0 × 39,32 = 1.572,80 € brutto
Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab (ca. 11 %) → Nettorente: ca. 1.400 €
Regelaltersgrenze — wann kann ich in Rente?
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| Ab 1964 | 67 Jahre |
Früher in Rente — mit Abschlägen
Sie können ab 63 Jahren in Rente gehen — aber mit Abschlägen (0,3 % pro vorzeitigem Monat):
- 4 Jahre früher = 14,4 % weniger Rente — lebenslang!
Rente mit 63 — ohne Abschlag
Möglich mit 45 Versicherungsjahren (lange Versicherung). Zählen: Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosengeld (nicht Bürgergeld).
Mindestversicherungszeit (Wartezeit)
| Rentenart | Mindest-Wartezeit |
|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre |
| Erwerbsminderungsrente | 5 Jahre (davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in letzten 5 Jahren) |
| Rente für langjährig Versicherte | 35 Jahre |
| Rente für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre |
Rentenbescheid und Renteninformation
Renteninformation
Ab 27 Jahren und 5 Beitragsjahren erhalten Sie jährlich eine Renteninformation per Post. Sie zeigt:
- Bisher erworbene Entgeltpunkte
- Hochrechnung der Rente bei weiterem Einzahlen
- Aktuelle Erwerbsminderungsrente (falls Sie jetzt erwerbsunfähig würden)
Rentenkonto prüfen
Ihr Versicherungsverlauf (Rentenkonto) sollte alle Zeiten enthalten:
- Beschäftigungszeiten
- Ausbildung, Studium (Anrechnungszeiten)
- Kindererziehung (3 Jahre pro Kind)
- Arbeitslosigkeit, Krankheit
- Zeiten im Ausland — bei Sozialversicherungsabkommen!
Kontenklärung: Prüfen Sie Ihr Rentenkonto und melden Sie fehlende Zeiten. Formular V0100 bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente und Ausländer
Anspruch für Ausländer
- Jeder, der in Deutschland Rentenversicherungsbeiträge zahlt, erwirbt Rentenansprüche — unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Minijobber: Wenn Sie sich nicht befreien lassen, zahlen Sie ebenfalls ein (3,6 % Eigenanteil)
- 5 Jahre Wartezeit für die Regelaltersrente
Rente bei Rückkehr ins Heimatland
| Situation | Rentenanspruch |
|---|---|
| EU/EWR/Schweiz | Voller Anspruch, wird ins Ausland gezahlt |
| Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Marokko, Tunesien) | Ansprüche werden verrechnet, Rente wird ausgezahlt |
| Kein Abkommen | Rente wird ausgezahlt, aber Beiträge vor 1992 ggf. nicht berücksichtigt |
Beitragserstattung
Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen und weniger als 5 Jahre eingezahlt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserstattung beantragen (nach 24 Monaten Wartezeit nach Ausreise). Achtung: Damit verlieren Sie alle Rentenansprüche!
Empfehlung: Prüfen Sie sorgfältig, ob eine Erstattung sinnvoll ist — oft ist es besser, die Ansprüche zu behalten und später eine (kleine) Rente zu erhalten.
Tipps
- Rentenkonto prüfen — fehlende Zeiten ergänzen lassen (Kontenklärung)
- Nicht vom Minijob befreien — lieber kleine Beiträge zahlen als gar keine
- Kindererziehungszeiten anrechnen lassen — 3 Jahre pro Kind, beim Rentenversicherungsträger beantragen
- Sozialversicherungsabkommen kennen — wenn Ihr Heimatland eines hat, werden Zeiten addiert
- Private Vorsorge — die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht, zusätzlich mit bAV, ETFs oder Riester vorsorgen
- Beratung nutzen — kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (14.000 Beratungsstellen, auch am Telefon: 0800 1000 4800)
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.