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Deutsche Rente berechnen — Rentenformel, Entgeltpunkte und Tipps

Wie die deutsche Rente berechnet wird, was Entgeltpunkte sind und wie Sie Ihren Rentenanspruch prüfen können.

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Deutsche Begriffe
Rente Rentenversicherung Entgeltpunkte Rentenformel Rentenbescheid Regelaltersgrenze

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das wichtigste Standbein der Altersvorsorge in Deutschland. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der heute Beschäftigten finanzieren die Renten der heutigen Rentner.

Wer zahlt ein?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt automatisch in die Rentenversicherung ein:

  • Beitragssatz (2026): 18,6 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte (9,3 %)
  • Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.550 €/Monat — auf Einkommen darüber werden keine Beiträge erhoben

Wer ist pflichtversichert?

  • Arbeitnehmer (angestellt)
  • Auszubildende
  • Minijobber (können sich befreien lassen, aber: dann weniger Rentenanspruch!)
  • Pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker, Künstler)
  • Kindererziehungszeiten — werden automatisch angerechnet (ca. 1 Entgeltpunkt pro Kind)

Die Rentenformel

Ihre monatliche Rente wird mit einer einfachen Formel berechnet:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Die vier Faktoren erklärt

1. Entgeltpunkte (EP)

Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie Entgeltpunkte:

  • Verdienen Sie genau das Durchschnittsgehalt (2026: ca. 45.358 €/Jahr), erhalten Sie 1,0 Entgeltpunkte für das Jahr
  • Verdienen Sie das Doppelte → 2,0 EP (max. ca. 2,1 EP wegen Bemessungsgrenze)
  • Verdienen Sie die Hälfte → 0,5 EP
  • Summe aller EP über Ihr gesamtes Berufsleben = Ihre gesamten Entgeltpunkte

2. Zugangsfaktor

  • 1,0 bei Renteneintritt zum regulären Zeitpunkt (Regelaltersgrenze)
  • 0,997 pro Monat bei vorzeitigem Renteneintritt (Abschlag: 0,3 %/Monat, max. 14,4 %)
  • 1,005 pro Monat bei späterem Renteneintritt (Zuschlag: 0,5 %/Monat)

3. Rentenartfaktor

  • Altersrente: 1,0
  • Erwerbsminderungsrente (voll): 1,0
  • Erwerbsminderungsrente (teilweise): 0,5
  • Witwen-/Witwerrente (groß): 0,55

4. Aktueller Rentenwert

Der Wert eines Entgeltpunkts in Euro. Wird jährlich angepasst:

Jahr Rentenwert (West) Rentenwert (Ost)
2024 39,32 € 39,32 € (seit 2024 angeglichen)
2025 ca. 40,00 € ca. 40,00 €
2026 wird im Juli bekanntgegeben wird im Juli bekanntgegeben

Rechenbeispiel

  • 40 Jahre gearbeitet, immer Durchschnittsgehalt → 40 Entgeltpunkte
  • Renteneintritt mit 67 Jahren (Regelaltersgrenze) → Zugangsfaktor 1,0
  • Altersrente → Rentenartfaktor 1,0
  • Rentenwert 2025: 39,32 €
  • Monatsrente: 40 × 1,0 × 1,0 × 39,32 = 1.572,80 € brutto

Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab (ca. 11 %) → Nettorente: ca. 1.400 €

Regelaltersgrenze — wann kann ich in Rente?

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
Ab 1964 67 Jahre

Früher in Rente — mit Abschlägen

Sie können ab 63 Jahren in Rente gehen — aber mit Abschlägen (0,3 % pro vorzeitigem Monat):

  • 4 Jahre früher = 14,4 % weniger Rente — lebenslang!

Rente mit 63 — ohne Abschlag

Möglich mit 45 Versicherungsjahren (lange Versicherung). Zählen: Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosengeld (nicht Bürgergeld).

Mindestversicherungszeit (Wartezeit)

Rentenart Mindest-Wartezeit
Regelaltersrente 5 Jahre
Erwerbsminderungsrente 5 Jahre (davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in letzten 5 Jahren)
Rente für langjährig Versicherte 35 Jahre
Rente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre

Rentenbescheid und Renteninformation

Renteninformation

Ab 27 Jahren und 5 Beitragsjahren erhalten Sie jährlich eine Renteninformation per Post. Sie zeigt:

  • Bisher erworbene Entgeltpunkte
  • Hochrechnung der Rente bei weiterem Einzahlen
  • Aktuelle Erwerbsminderungsrente (falls Sie jetzt erwerbsunfähig würden)

Rentenkonto prüfen

Ihr Versicherungsverlauf (Rentenkonto) sollte alle Zeiten enthalten:

  • Beschäftigungszeiten
  • Ausbildung, Studium (Anrechnungszeiten)
  • Kindererziehung (3 Jahre pro Kind)
  • Arbeitslosigkeit, Krankheit
  • Zeiten im Ausland — bei Sozialversicherungsabkommen!

Kontenklärung: Prüfen Sie Ihr Rentenkonto und melden Sie fehlende Zeiten. Formular V0100 bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rente und Ausländer

Anspruch für Ausländer

  • Jeder, der in Deutschland Rentenversicherungsbeiträge zahlt, erwirbt Rentenansprüche — unabhängig von der Staatsangehörigkeit
  • Minijobber: Wenn Sie sich nicht befreien lassen, zahlen Sie ebenfalls ein (3,6 % Eigenanteil)
  • 5 Jahre Wartezeit für die Regelaltersrente

Rente bei Rückkehr ins Heimatland

Situation Rentenanspruch
EU/EWR/Schweiz Voller Anspruch, wird ins Ausland gezahlt
Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Marokko, Tunesien) Ansprüche werden verrechnet, Rente wird ausgezahlt
Kein Abkommen Rente wird ausgezahlt, aber Beiträge vor 1992 ggf. nicht berücksichtigt

Beitragserstattung

Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen und weniger als 5 Jahre eingezahlt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserstattung beantragen (nach 24 Monaten Wartezeit nach Ausreise). Achtung: Damit verlieren Sie alle Rentenansprüche!

Empfehlung: Prüfen Sie sorgfältig, ob eine Erstattung sinnvoll ist — oft ist es besser, die Ansprüche zu behalten und später eine (kleine) Rente zu erhalten.

Tipps

  1. Rentenkonto prüfen — fehlende Zeiten ergänzen lassen (Kontenklärung)
  2. Nicht vom Minijob befreien — lieber kleine Beiträge zahlen als gar keine
  3. Kindererziehungszeiten anrechnen lassen — 3 Jahre pro Kind, beim Rentenversicherungsträger beantragen
  4. Sozialversicherungsabkommen kennen — wenn Ihr Heimatland eines hat, werden Zeiten addiert
  5. Private Vorsorge — die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht, zusätzlich mit bAV, ETFs oder Riester vorsorgen
  6. Beratung nutzen — kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (14.000 Beratungsstellen, auch am Telefon: 0800 1000 4800)

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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