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Arbeitslosengeld (ALG I) und Bürgergeld — Deine Rechte bei Jobverlust

Was dir bei Arbeitslosigkeit zusteht: ALG I, Bürgergeld (ehem. Hartz IV), Antragsverfahren und Fristen. Stand: März 2026.

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Deutsche Begriffe
Arbeitslosengeld ALG I Bürgergeld Agentur für Arbeit Sperrzeit Neue Grundsicherung arbeitssuchend Bemessungsentgelt Hinzuverdienst

ALG I ist eine Versicherungsleistung (keine Sozialhilfe) — dir steht sie zu, wenn du Beiträge gezahlt hast. Es ist das erste Sicherheitsnetz nach dem Verlust deines Arbeitsvertrags.

ALG I — Voraussetzungen

  • Mindestens 12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
  • Anmeldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit — unmittelbar nach Kündigungsmitteilung, spätestens 3 Tage danach (oder 3 Monate vor Ende des Vertrags)
  • Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
  • Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt

Wie viel?

  • 60 % des letzten Nettogehalts (ohne Kinder)
  • 67 % des letzten Nettogehalts (mit Kindern)

Berechnet auf Grundlage des sogenannten Bemessungsentgelt (durchschnittliche Verdienste der letzten 12 Monate).

Wie lange?

Beschäftigungsdauer ALG I-Dauer
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
24 Monate 12 Monate

Ab 50 Jahren ist der Zeitraum länger — bis zu 24 Monate ab 58 Jahren.

⚠️ Vermeide Sperrzeit!

Wenn du ohne wichtigen Grund kündest oder deinetwegen entlassen wirst — droht dir eine Sperrzeit von 12 Wochen (kein ALG I) und Verkürzung der Gesamtdauer. Auch eine Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags löst in der Regel eine Sperrzeit aus.

Hinzuverdienst

Du kannst bis zu 165 € monatlich ohne Anrechnung verdienen. Arbeit über 15 Stunden/Woche bedeutet Verlust des Arbeitslosenstatus — ein Minijob im Stundenrahmen ist möglich.

Wenn ALG I endet oder du es nicht hast

Dann kommt Bürgergeld (Sozialleistung vom Jobcenter) in Betracht — die vollständigen Beträge für 2026 und Bedingungen beschreibt ein separater Artikel Bürgergeld. Hinweis: ab 1. Juli 2026 wird Bürgergeld schrittweise in die "Neue Grundsicherung" überführt — Name und einige Regeln ändern sich, aber die Regelsätze bleiben unverändert (Nullrunde: Single 563 €).

Wenn du arbeitest, aber dein Einkommen nicht für die Miete reicht, prüfe auch Wohngeld (Wohnzuschuss).

Wo beantragen?

Leistung Institution Kontakt
ALG I Agentur für Arbeit arbeitsagentur.de, Tel. 0800 4 5555 00
Bürgergeld Jobcenter persönlich oder online

Tipps

  • Melde dich sofort an — warte nicht bis zum letzten Arbeitstag
  • Dokumentiere deine Bewerbungen (Eigeninitiative)
  • Bei Sanktion reiche Widerspruch innerhalb von 1 Monat ein
Redaktion hamboorg.city · Stand: Juni 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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