Q&A

Betriebsrat — Mitbestimmung am Arbeitsplatz

Ab 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden — mit besonderem Kündigungsschutz und weitreichenden Rechten.

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Deutsche Begriffe
Betriebsrat Betriebsversammlung Betriebsvereinbarung Mitbestimmung Betriebsratswahl

Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er setzt sich für die Interessen der Belegschaft ein und hat weitreichende Mitbestimmungsrechte.

Voraussetzungen

  • Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
  • Davon mindestens 3 wählbar (mindestens 6 Monate im Betrieb)
  • Kein Betriebsrat? Drei Beschäftigte können die Wahl einleiten
  • Der Arbeitgeber darf die Gründung nicht verhindern (Straftat gem. § 119 BetrVG)

Rechte des Betriebsrats

Mitbestimmung (der Arbeitgeber muss zustimmen)

  • Arbeitszeit: Beginn, Ende, Pausen, Überstunden, Schichtpläne
  • Urlaub: Grundsätze der Urlaubsplanung
  • Vergütung: Leistungsprämien, Akkordlohn
  • Ordnung im Betrieb: Kleiderordnung, Rauchverbot, Videoüberwachung
  • Gesundheitsschutz: Maßnahmen zur Unfallverhütung

Mitwirkung (der Betriebsrat wird gehört)

  • Einstellungen und Versetzungen: Betriebsrat muss informiert werden
  • Kündigungen: Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden — ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam!

Informationsrecht

  • Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Personalplanung
  • Geplante Betriebsänderungen (z. B. Standortschließung)

Besonderer Kündigungsschutz

Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz:
- Ordentliche Kündigung ist während der Amtszeit und 1 Jahr danach ausgeschlossen
- Nur außerordentliche (fristlose) Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung durch das Arbeitsgericht
- Auch Wahlbewerber und Wahlvorstände sind geschützt

Freistellung und Vergütung

  • Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt
  • Das Gehalt wird weitergezahlt
  • Ab 200 Mitarbeitern: mindestens ein Mitglied wird vollständig freigestellt
  • Schulungen und Seminare werden vom Arbeitgeber bezahlt

Betriebsversammlung

  • Mindestens einmal pro Quartal
  • Alle Arbeitnehmer dürfen teilnehmen
  • Während der Arbeitszeit — Lohn wird weitergezahlt
  • Der Arbeitgeber muss mindestens einmal jährlich über die wirtschaftliche Lage berichten

Betriebsvereinbarung

Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen — diese gelten wie ein Gesetz für alle Beschäftigten im Betrieb (z. B. Homeoffice-Regelung, Bonussystem).

Tipp für zugewanderte Arbeitnehmer

  • Sie dürfen den Betriebsrat wählen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit
  • Ab 6 Monaten im Betrieb dürfen Sie sich auch wählen lassen
  • Der Betriebsrat kann Ihnen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber helfen

Redaktion hamboorg.city · Stand: April 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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