Betreuung in kleiner Gruppe (max. 5 Kinder) bei einer qualifizierten Person zu Hause
Für Kinder ab 0–3 Jahren (manchmal bis 6)
Flexible Zeiten, persönliche Betreuung
Kosten: 0–600 €/Monat (je nach Stadt und Einkommen)
Wird vom Jugendamt vermittelt und bezuschusst
Kita (Kindertageseinrichtung)
Ab 1 Jahr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Ganztags (7:00–17:00) oder Halbtags
Kosten variieren stark: 0–700 €/Monat
In einigen Bundesländern beitragsfrei (z. B. Berlin, Hamburg letzte Kita-Jahre)
Hort (Schulkindbetreuung)
Für Grundschulkinder (6–10 Jahre)
Betreuung nach der Schule (ca. 13:00–17:00)
Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, Spielen
Kosten: ca. 50–259 €/Monat
Ganztagsschule
Schule mit Nachmittagsangebot (bis 16:00–17:00)
Oft kostenlos (nur Mittagessen ca. 3–5 €/Tag)
Nicht in allen Schulen verfügbar
Kosten & Zuschüsse
Wer zahlt weniger?
Bürgergeld-Empfänger: Kita-Gebühren werden vollständig übernommen
Geringverdiener: Übernahme der Kosten durch das Jugendamt möglich (§ 90 SGB VIII)
BuT-Leistungen: Mittagessen in Kita/Hort wird bezuschusst
Geschwisterermäßigung: Viele Städte berechnen für das zweite Kind weniger
Antrag auf Kostenübernahme
Antrag beim Jugendamt stellen
Einkommensnachweise vorlegen
Bewilligung gilt meist für 12 Monate
Tipps
Melden Sie Ihr Kind frühzeitig an (Wartelisten!)
Tagesmutter als Alternative bei fehlendem Kita-Platz
Arbeitgeber können einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlen (steuerfrei bis 600 €/Jahr)
Redaktion hamboorg.city · Stand: April 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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