Betreuungsformen und Kosten
| Form | Alter | Kosten |
|---|---|---|
| Kindertagespflege (Tagesmutter, bis 5 Kinder) | 0–3 | je nach Land und Einkommen |
| Kita / Krippe | 0–6 | Kitabeitrag (in einigen Ländern letztes Jahr frei) |
| Hort / Ganztagsbetreuung | Schule | Gebühr + Verpflegung |
Der Kitabeitrag hängt von Land und Einkommen ab — den Rechtsanspruch und den Antrag beim Jugendamt erklärt der Artikel Kita gesondert.
Steuervorteil — Sonderausgaben
Seit 2025 setzt du 80 % der Betreuungskosten als Sonderausgaben ab, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr (aus maximal 6.000 € Kosten). Bedingungen:
- Kind unter 14 Jahren (oder mit Behinderung),
- es liegt eine Rechnung vor,
- die Zahlung erfolgte unbar (Überweisung) — Bargeld zählt nicht.
Den Abzug trägst du in die jährliche Steuererklärung ein, im Bereich Sonderausgaben.
Hilfe bei geringem Einkommen
Bei geringem Einkommen befreit das Jugendamt von der Gebühr (bei Bürgergeld/Wohngeld/Kinderzuschlag). Unabhängig von den Betreuungskosten gibt es Kindergeld, und im ersten Jahr nach der Geburt Elterngeld. Belastet die Miete das Budget, prüf zusätzlich das Wohngeld — einen Mietzuschuss.