Wann kann ich meinen Namen ändern?
In Deutschland ist die Namensänderung nicht einfach — Sie brauchen einen wichtigen Grund. Das liegt daran, dass der Name der Identifizierung dient und nicht beliebig geändert werden soll.
Es gibt zwei Arten der Namensänderung:
- Privatrechtliche Namensänderung — bei Heirat, Scheidung, Adoption (über das Standesamt, relativ einfach)
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung — aus anderen Gründen (über das Standesamt oder die Namensänderungsbehörde, schwieriger)
Privatrechtliche Namensänderung — automatische Anlässe
Bei Heirat
- Sie können den Namen des Partners als Ehenamen annehmen
- Doppelname möglich (z. B. Müller-Schmidt)
- Beide können ihren Namen behalten
- Antrag beim Standesamt bei der Eheschließung
Bei Scheidung
- Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen
- Oder den Ehenamen behalten
- Oder einen früheren Ehenamen wieder annehmen
- Antrag beim Standesamt nach der Scheidung
Bei Adoption
- Minderjährige: erhalten automatisch den Namen der Adoptiveltern
- Erwachsene: Namensänderung auf Antrag möglich
Für Kinder
- Einbenennung: Stiefkind erhält den Namen des neuen Ehepartners (§ 1618 BGB) — Zustimmung beider leiblicher Eltern nötig
- Neubestimmung des Familiennamens bei unverheirateten Eltern möglich
Öffentlich-rechtliche Namensänderung — wichtige Gründe
Wenn Sie Ihren Namen ohne Heirat/Scheidung/Adoption ändern möchten, brauchen Sie einen wichtigen Grund (§ 3 NamÄndG):
Anerkannte Gründe
- Seelische Belastung durch den Namen (z. B. anstößig, lächerlich, schwer aussprechbar)
- Geschlechtsanpassung — bei Transidentität (seit 2024 auch über das Selbstbestimmungsgesetz möglich)
- Schwere psychische Belastung durch den alten Namen (z. B. bei Gewalt, Stalking, Missbrauch)
- Religiöse Konversion — wenn der alte Name nicht zum neuen Glauben passt
- Integration — Anpassung eines ausländischen Namens an die deutsche Schreibweise oder einen deutschen Namen
Nicht ausreichende Gründe
- „Der Name gefällt mir nicht"
- Modische Gründe (Prominentenname etc.)
- Einfache Abneigung gegen den Nachnamen
- Familiäre Konflikte allein (ohne besondere Belastung)
Sonderfall: Ausländische Namen
Für Ausländer gibt es erleichterte Bedingungen:
- Angleichungserklärung (§ 94 BVFG) — Sie können Ihren Namen an die deutsche Schreibweise anpassen (z. B. kyrillische oder arabische Namen latinisieren)
- Einbürgerung — bei der Einbürgerung können Sie Ihren Namen anpassen oder einen deutschen Namen wählen
- Schwer aussprechbare Namen — Kürzung oder Vereinfachung ist möglich, wenn der Name im deutschen Alltag zu Problemen führt
Wie beantrage ich eine Namensänderung?
Zuständige Behörde
- Standesamt — für Namensänderungen bei Heirat, Scheidung, Geburt
- Namensänderungsbehörde — für öffentlich-rechtliche Änderungen (meistens das Standesamt oder das Ordnungsamt Ihrer Stadt)
- Gericht — bei Streitfällen oder Ablehnungen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass + Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde (aktuell, nicht älter als 6 Monate)
- Meldebescheinigung
- Begründung — schriftliche Darlegung des wichtigen Grundes
- Nachweise — z. B. psychologisches Gutachten, Polizeibericht, ärztliches Attest
- Bei Vorehe: Eheurkunde und Scheidungsurteil
- Einverständniserklärung des Ehepartners (bei Namensänderung von Verheirateten)
- Für Kinder: Zustimmung beider Elternteile (und des Kindes ab 5 Jahren)
Ablauf
- Beratungstermin beim Standesamt/Namensänderungsbehörde
- Antrag einreichen mit allen Unterlagen
- Prüfung durch die Behörde (ggf. Anhörung Dritter: Ehepartner, Polizei)
- Bescheid — Genehmigung oder Ablehnung (Bearbeitungszeit: 2–12 Monate)
- Umsetzung — Ausweise, Konten, Verträge auf den neuen Namen umschreiben
Kosten
| Art der Namensänderung | Kosten |
|---|---|
| Namensänderung bei Heirat/Scheidung | 25–50 € |
| Öffentlich-rechtliche Namensänderung (Nachname) | 50–1.500 € |
| Öffentlich-rechtliche Namensänderung (Vorname) | 25–500 € |
| Angleichungserklärung (für Ausländer) | 25–60 € |
| Personalausweis (Neuausstellung) | 37 € |
| Reisepass (Neuausstellung) | 70 € |
Die Gebühren für die öffentlich-rechtliche Namensänderung richten sich nach dem Einkommen und der Schwierigkeit des Falls.
Was muss ich nach der Namensänderung tun?
Sofort
- Personalausweis und Reisepass neu beantragen
- Aufenthaltstitel ändern lassen (Ausländerbehörde)
- Meldebestätigung aktualisieren (Einwohnermeldeamt)
- Steuer-ID bleibt gleich, aber Finanzamt informieren
Innerhalb weniger Wochen
- Bank — Kontoname ändern, neue EC-Karte
- Arbeitgeber — neuen Namen mitteilen (Lohnabrechnung, Sozialversicherung)
- Krankenkasse — neue Karte anfordern
- Versicherungen — alle Policen aktualisieren
- Vermieter — Namensschild, Klingelschild, Mietvertrag
- Post — Nachsendeauftrag einrichten (6 Monate, 28,90 €)
Später
- Führerschein — Namensänderung (empfohlen)
- Kfz-Zulassung — Fahrzeugschein aktualisieren
- Diplome/Zeugnisse — in der Regel bleibt der alte Name bestehen, eine Neuausstellung ist oft möglich
- Verträge — Handyvertrag, Stromvertrag, Fitnessstudio etc.
Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024)
Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG): Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern lassen — ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren.
Ablauf
- Erklärung beim Standesamt — persönlich, 3 Monate vorher anmelden
- Eigenversicherung — Sie erklären, dass die Änderung Ihrem Geschlechtsempfinden entspricht
- Wartezeit: 3 Monate zwischen Anmeldung und Erklärung
- Kosten: ca. 30–50 €
Tipps für Ausländer
- Angleichungserklärung nutzen — einfacher und günstiger als eine reguläre Namensänderung
- Bei der Einbürgerung — gleichzeitig den Namen anpassen (spart Gebühren)
- Dokumente aus dem Heimatland — Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung mitbringen
- Beratung — Migrationsberatung hilft bei Fragen zum Namensrecht
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.