Q&A

Notarkosten in Deutschland — Gebühren, Leistungen und Spartipps

Was ein Notar kostet, wann Sie einen brauchen und wie die Gebühren berechnet werden: Immobilienkauf, Erbrecht, Firmengründung und mehr.

PDF herunterladen
Deutsche Begriffe
Notarkosten Notar Beurkundung Grundbuch Grundschuldbestellung Kaufvertrag GNotKG

Was macht ein Notar?

Ein Notar ist ein von staatlich bestellter, unabhängiger Rechtsexperte, der Rechtsgeschäfte beurkundet und damit rechtlich wirksam macht. In Deutschland ist der Gang zum Notar bei vielen wichtigen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben — anders als in vielen anderen Ländern, wo ein einfacher Vertrag genügt.

Wann brauche ich einen Notar?

Rechtsgeschäft Notar erforderlich?
Immobilienkauf (Haus/Wohnung) ✅ Pflicht
Grundbucheintrag ✅ Pflicht
Ehevertrag ✅ Pflicht
Testament (notarielles) ✅ Pflicht
Erbvertrag ✅ Pflicht
GmbH-Gründung ✅ Pflicht
UG-Gründung (haftungsbeschränkt) ✅ Pflicht
Schenkungsvertrag (Immobilien) ✅ Pflicht
Vorsorgevollmacht (öffentlich beglaubigt) Empfohlen
Mietvertrag ❌ Nicht erforderlich
Arbeitsvertrag ❌ Nicht erforderlich

Wie werden Notarkosten berechnet?

Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das bedeutet: Alle Notare in Deutschland berechnen für die gleiche Leistung die gleichen Gebühren. Es gibt keinen Preiswettbewerb — Sie können also nicht „verhandeln" oder einen „günstigeren" Notar suchen.

Geschäftswert als Grundlage

Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert (auch: Gegenstandswert) des Rechtsgeschäfts. Bei einem Immobilienkauf ist das der Kaufpreis, bei einer GmbH-Gründung das Stammkapital.

Gebührentabelle (Auszug, GNotKG Anlage 2)

Geschäftswert Einfache Gebühr (1,0)
25.000 € 115 €
50.000 € 165 €
100.000 € 273 €
150.000 € 381 €
200.000 € 435 €
250.000 € 535 €
300.000 € 635 €
500.000 € 935 €
1.000.000 € 1.735 €

Je nach Art des Rechtsgeschäfts wird die einfache Gebühr mit einem Faktor multipliziert (z. B. 2,0 für eine Beurkundung).

Notarkosten beim Immobilienkauf

Der Immobilienkauf ist der häufigste Grund für einen Notarbesuch. Die Notarkosten betragen beim Immobilienkauf ca. 1,5–2 % des Kaufpreises (inklusive Grundbuchkosten).

Kostenaufstellung (Beispiel: Kaufpreis 300.000 €)

Leistung Gebühren-Satz Kosten (ca.)
Kaufvertrag beurkunden 2,0-fache Gebühr 1.270 €
Grundbuchänderung (Eigentumsumschreibung) 1,0-fache Gebühr 635 €
Grundschuldbestellung (bei Kredit) 1,0-fache Gebühr 635 €
Vollzugstätigkeit 0,5-fache Gebühr 318 €
Betreuungstätigkeit 0,5-fache Gebühr 318 €
Auslagen (Porto, Telefon, Kopien) Pauschal ca. 50–100 €
Mehrwertsteuer (19 % auf Notarkosten) ca. 490 €
Gesamtkosten Notar + Grundbuch ca. 3.700–4.300 €

Wer bezahlt den Notar?

Beim Immobilienkauf trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten. Das ist im Kaufvertrag so vereinbart. Theoretisch haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner gegenüber dem Notar — aber in der Praxis zahlt der Käufer.

Notarkosten bei der Firmengründung

GmbH-Gründung (Stammkapital 25.000 €)

Leistung Kosten (ca.)
Gesellschaftsvertrag beurkunden 250–500 €
Handelsregisteranmeldung 125–250 €
Geschäftsführerbestellung 125 €
Auslagen + MwSt. ca. 100–200 €
Gesamt ca. 600–1.100 €

UG (haftungsbeschränkt) — Gründung mit Musterprotokoll

  • Bei Verwendung des Musterprotokolls (max. 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer): ca. 300–400 € Notarkosten
  • Bei individuellem Gesellschaftsvertrag: ähnlich wie GmbH

Notarkosten bei Erbschaft und Vorsorge

Notarielles Testament

Geschäftswert (= Reinvermögen) Kosten (ca.)
50.000 € ca. 330 €
100.000 € ca. 546 €
250.000 € ca. 1.070 €
500.000 € ca. 1.870 €

Vorteil: Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein — das spart den Erben später ca. 300–2.000 € und viel Zeit.

Erbvertrag

  • Gebühr: 2,0-fache Gebühr nach Geschäftswert
  • Teurer als ein Testament, aber bindend für alle Beteiligten

Vorsorgevollmacht (öffentlich beglaubigt)

  • Beglaubigung: ca. 20–70 € (Geschäftswert = Reinvermögen, max. 1 Mio. €)
  • Beurkundung (umfassender, empfohlen): ca. 100–400 €
  • Patientenverfügung (Beglaubigung): ca. 20–50 €

Notarkosten bei Ehevertrag und Scheidung

Ehevertrag

Reinvermögen beider Ehegatten Kosten (ca.)
50.000 € ca. 330 €
100.000 € ca. 546 €
250.000 € ca. 1.070 €
500.000 € ca. 1.870 €

Tipp: Ein Ehevertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • Beide Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben
  • Einer der Partner Immobilien im Ausland besitzt
  • Ein Partner ein Unternehmen hat
  • Sie den Güterstand anpassen möchten (z. B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft)

Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Regelt Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht
  • Gebühr: ähnlich wie Ehevertrag, abhängig vom Geschäftswert
  • Spart oft deutlich Gerichtskosten bei der Scheidung

Tipps für ausländische Kunden

Sprachbarriere

  • Der Notar muss sicherstellen, dass Sie den Inhalt der Urkunde verstehen
  • Wenn Sie kein Deutsch sprechen, muss ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein
  • Die Dolmetscherkosten tragen Sie zusätzlich (ca. 100–300 € pro Stunde)
  • Manche Notare sprechen Englisch oder andere Fremdsprachen — fragen Sie vorher nach

Dokumente vorbereiten

Bringen Sie zum Notartermin immer mit:

  • Gültigen Ausweis (Reisepass + Aufenthaltstitel)
  • Alle relevanten Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) mit beglaubigter Übersetzung
  • Bei Immobilienkauf: Finanzierungsbestätigung der Bank

Notar finden

  • Notarsuche der Bundesnotarkammer: notar.de
  • In den meisten Bundesländern sind Notare als Nur-Notare tätig (besonders in Großstädten)
  • In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Bayern) sind Notare gleichzeitig Rechtsanwälte (Anwaltsnotare)

Häufige Fragen

Kann ich die Notarkosten von der Steuer absetzen?

  • Immobilienkauf (Eigennutzung): Nein, die Kosten sind nicht absetzbar
  • Vermietete Immobilie: Ja, als Werbungskosten absetzbar
  • Firmengründung: Ja, als Betriebsausgabe absetzbar
  • Ehevertrag/Testament: In der Regel nicht absetzbar

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Wenn der Notar den Vertragsentwurf bereits erstellt hat, können Entwurfsgebühren anfallen (in der Regel die Hälfte der regulären Gebühr). Sagen Sie den Termin daher rechtzeitig ab.

Wie lange dauert ein Notartermin?

  • Immobilienkauf: 30–60 Minuten (Verlesung + Unterschrift)
  • Testament: 20–40 Minuten
  • GmbH-Gründung: 30–45 Minuten
  • Der Notar verliest den gesamten Vertrag — das ist gesetzlich vorgeschrieben

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

War dieser Artikel hilfreich?
0 Personen fanden dies hilfreich