Welche Steuern zahlen Selbstständige?
Als Selbstständiger in Deutschland müssen Sie in der Regel drei Steuerarten kennen:
- Einkommensteuer — auf Ihren Gewinn
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) — auf Ihre Rechnungen
- Gewerbesteuer — nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler)
Freiberufler vs. Gewerbetreibende
| Freiberufler | Gewerbetreibender | |
|---|---|---|
| Beispiele | Arzt, Anwalt, Übersetzer, Designer, Journalist | Handwerker, Händler, Gastronom, IT-Dienstleister |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (ab 24.500 € Gewinn) |
| IHK-Pflichtmitgliedschaft | Nein | Ja |
| Gewerbe anmelden | Nein (Anmeldung beim Finanzamt reicht) | Ja (Gewerbeamt) |
| Buchführung | Einfach (EÜR) | EÜR oder doppelte Buchführung (ab 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz) |
1. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Selbstständige. Sie wird auf Ihren Gewinn erhoben (Einnahmen minus Betriebsausgaben).
Steuertarif 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 11.784 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 11.785–17.005 € | 14–24 % (progressiv) |
| 17.006–66.760 € | 24–42 % (progressiv) |
| 66.761–277.825 € | 42 % |
| Ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Steuervorauszahlungen
Das Finanzamt verlangt vierteljährliche Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer:
- 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
- Basierend auf dem Vorjahresergebnis (oder Ihre Schätzung im ersten Jahr)
- Zu hoch? Sie können eine Herabsetzung beantragen
Betriebsausgaben — so senken Sie Ihren Gewinn
Alles, was Sie für Ihr Geschäft ausgeben, können Sie als Betriebsausgabe absetzen:
- Büro/Arbeitsplatz — Miete, Strom, Internet (anteilig bei Home-Office)
- Arbeitsmittel — Computer, Software, Büromaterial
- Fahrtkosten — 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km) oder tatsächliche Kosten
- Fortbildung — Kurse, Fachliteratur, Konferenzen
- Versicherungen — Berufshaftpflicht, Krankenversicherung (Sonderausgaben)
- Telefon und Internet — anteilig geschäftliche Nutzung
- Abschreibungen — Laptop über 3 Jahre, Möbel über 13 Jahre
Home-Office-Pauschale
- 1.260 €/Jahr (6 €/Tag, max. 210 Tage)
- Oder tatsächliche Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (anteilige Miete, Strom etc.)
- Arbeitszimmer muss ausschließlich beruflich genutzt werden (für volle Absetzbarkeit)
2. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Als Selbstständiger müssen Sie auf Ihre Rechnungen Umsatzsteuer (USt) aufschlagen:
- 19 % — Regelsteuersatz (die meisten Waren und Dienstleistungen)
- 7 % — ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, öffentlicher Nahverkehr)
Wie funktioniert es?
- Sie stellen eine Rechnung: 1.000 € netto + 190 € USt = 1.190 € brutto
- Die 190 € USt gehören nicht Ihnen — sie müssen ans Finanzamt abgeführt werden
- Vorsteuerabzug: Die USt, die Sie selbst zahlen (z. B. für Material), können Sie abziehen
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Im Gründungsjahr und Folgejahr: monatliche Voranmeldung (bis zum 10. des Folgemonats)
- Danach: vierteljährlich (wenn USt-Zahllast unter 7.500 €/Jahr)
- Elektronisch über ELSTER (elster.de)
3. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer, wenn:
- Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag UND
- Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € liegt
Vorteile
- Keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen — einfacher, besonders bei Privatkunden
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung — weniger Bürokratie
- Ihre Preise sind für Endkunden günstiger (weil keine 19 % drauf)
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug — Sie können die USt auf Ihre Einkäufe nicht abziehen
- Bei hohen Investitionen (Maschinen, IT-Ausstattung) kann der Vorsteuerabzug wertvoller sein
- Geschäftskunden bevorzugen oft USt-pflichtige Rechnungen (weil sie die USt abziehen können)
Empfehlung
- Privatkundengeschäft, geringe Ausgaben: Kleinunternehmerregelung nutzen
- Geschäftskunden, hohe Investitionen: Auf Kleinunternehmerregelung verzichten
4. Gewerbesteuer
Nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler):
- Freibetrag: 24.500 € Gewinn — darunter keine Gewerbesteuer
- Berechnung: Gewinn × 3,5 % (Messbetrag) × Hebesatz der Gemeinde
- Hebesatz: variiert (200–900 %), typisch: 400–500 %
- Anrechnung: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0)
Rechenbeispiel
- Gewinn: 60.000 €
- Freibetrag: 24.500 €
- Steuermessbetrag: (60.000 – 24.500) × 3,5 % = 1.242,50 €
- Hebesatz (z. B. Hamburg 470 %): 1.242,50 × 470 % = 5.839,75 €
- Anrechnung auf ESt: 1.242,50 × 4,0 = 4.970 € Steuerermäßigung
- Effektive Gewerbesteuer: 5.839,75 – 4.970 = ca. 870 €
Pflichten als Selbstständiger
Beim Finanzamt
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — innerhalb von 4 Wochen nach Gründung (online über ELSTER)
- Steuernummer erhalten (nicht gleich USt-ID!)
- USt-ID beantragen — wenn Sie mit EU-Geschäftskunden arbeiten (beim Bundeszentralamt für Steuern)
- Steuererklärung — jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres)
- Vorauszahlungen — vierteljährlich ESt, ggf. monatlich USt
Buchführung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — für die meisten Selbstständigen ausreichend
- Alle Belege aufbewahren — 10 Jahre Aufbewahrungspflicht!
- Geschäftskonto empfohlen — nicht Pflicht, aber trennt Privat und Geschäft
- Buchhaltungssoftware — z. B. sevDesk, lexoffice, FastBill, Debitoor (ab ca. 10 €/Monat)
Sozialversicherung für Selbstständige
| Versicherung | Pflicht? | Kosten (ca.) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Ja (Pflicht) | GKV: 14,6 % + Zusatzbeitrag; PKV: ab 300 €/Monat |
| Pflegeversicherung | Ja | 3,4–4,0 % des Einkommens |
| Rentenversicherung | Nur für bestimmte Berufe (z. B. Handwerker, Künstler) | 18,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | Freiwillig (Antrag in ersten 3 Monaten) | ca. 90 €/Monat |
| Unfallversicherung | Freiwillig (empfohlen) | Branchenabhängig |
Künstlersozialkasse (KSK): Für Künstler und Publizisten — die KSK übernimmt den „Arbeitgeberanteil" der Sozialversicherung (ca. 50 % der Beiträge).
Tipps für ausländische Selbstständige
- Aufenthaltstitel prüfen — Ihr Titel muss eine selbstständige Tätigkeit erlauben
- Steuerberater einschalten — besonders im ersten Jahr (Kosten: 100–200 €/Monat, absetzbar!)
- Kleinunternehmerregelung nutzen — vereinfacht den Start
- Rücklagen bilden — 30 % des Gewinns für Steuern zurücklegen
- ELSTER einrichten — alle Steuererklärungen laufen elektronisch
- Gründerberatung nutzen — IHK, Handwerkskammer und Starterzentren bieten kostenlose Beratung
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.