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Steuern für Selbstständige — Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Tipps

Welche Steuern Selbstständige in Deutschland zahlen müssen, wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert und wie Sie sparen können.

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Deutsche Begriffe
Selbstständig Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Kleinunternehmerregelung Vorauszahlung

Welche Steuern zahlen Selbstständige?

Als Selbstständiger in Deutschland müssen Sie in der Regel drei Steuerarten kennen:

  1. Einkommensteuer — auf Ihren Gewinn
  2. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) — auf Ihre Rechnungen
  3. Gewerbesteuer — nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler)

Freiberufler vs. Gewerbetreibende

Freiberufler Gewerbetreibender
Beispiele Arzt, Anwalt, Übersetzer, Designer, Journalist Handwerker, Händler, Gastronom, IT-Dienstleister
Gewerbesteuer Nein Ja (ab 24.500 € Gewinn)
IHK-Pflichtmitgliedschaft Nein Ja
Gewerbe anmelden Nein (Anmeldung beim Finanzamt reicht) Ja (Gewerbeamt)
Buchführung Einfach (EÜR) EÜR oder doppelte Buchführung (ab 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz)

1. Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Selbstständige. Sie wird auf Ihren Gewinn erhoben (Einnahmen minus Betriebsausgaben).

Steuertarif 2026

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
Bis 11.784 € 0 % (Grundfreibetrag)
11.785–17.005 € 14–24 % (progressiv)
17.006–66.760 € 24–42 % (progressiv)
66.761–277.825 € 42 %
Ab 277.826 € 45 % (Reichensteuer)

Steuervorauszahlungen

Das Finanzamt verlangt vierteljährliche Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer:

  • 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
  • Basierend auf dem Vorjahresergebnis (oder Ihre Schätzung im ersten Jahr)
  • Zu hoch? Sie können eine Herabsetzung beantragen

Betriebsausgaben — so senken Sie Ihren Gewinn

Alles, was Sie für Ihr Geschäft ausgeben, können Sie als Betriebsausgabe absetzen:

  • Büro/Arbeitsplatz — Miete, Strom, Internet (anteilig bei Home-Office)
  • Arbeitsmittel — Computer, Software, Büromaterial
  • Fahrtkosten — 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km) oder tatsächliche Kosten
  • Fortbildung — Kurse, Fachliteratur, Konferenzen
  • Versicherungen — Berufshaftpflicht, Krankenversicherung (Sonderausgaben)
  • Telefon und Internet — anteilig geschäftliche Nutzung
  • Abschreibungen — Laptop über 3 Jahre, Möbel über 13 Jahre

Home-Office-Pauschale

  • 1.260 €/Jahr (6 €/Tag, max. 210 Tage)
  • Oder tatsächliche Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (anteilige Miete, Strom etc.)
  • Arbeitszimmer muss ausschließlich beruflich genutzt werden (für volle Absetzbarkeit)

2. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Als Selbstständiger müssen Sie auf Ihre Rechnungen Umsatzsteuer (USt) aufschlagen:

  • 19 % — Regelsteuersatz (die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • 7 % — ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, öffentlicher Nahverkehr)

Wie funktioniert es?

  1. Sie stellen eine Rechnung: 1.000 € netto + 190 € USt = 1.190 € brutto
  2. Die 190 € USt gehören nicht Ihnen — sie müssen ans Finanzamt abgeführt werden
  3. Vorsteuerabzug: Die USt, die Sie selbst zahlen (z. B. für Material), können Sie abziehen

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Im Gründungsjahr und Folgejahr: monatliche Voranmeldung (bis zum 10. des Folgemonats)
  • Danach: vierteljährlich (wenn USt-Zahllast unter 7.500 €/Jahr)
  • Elektronisch über ELSTER (elster.de)

3. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer, wenn:

  • Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag UND
  • Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € liegt

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen — einfacher, besonders bei Privatkunden
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung — weniger Bürokratie
  • Ihre Preise sind für Endkunden günstiger (weil keine 19 % drauf)

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug — Sie können die USt auf Ihre Einkäufe nicht abziehen
  • Bei hohen Investitionen (Maschinen, IT-Ausstattung) kann der Vorsteuerabzug wertvoller sein
  • Geschäftskunden bevorzugen oft USt-pflichtige Rechnungen (weil sie die USt abziehen können)

Empfehlung

  • Privatkundengeschäft, geringe Ausgaben: Kleinunternehmerregelung nutzen
  • Geschäftskunden, hohe Investitionen: Auf Kleinunternehmerregelung verzichten

4. Gewerbesteuer

Nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler):

  • Freibetrag: 24.500 € Gewinn — darunter keine Gewerbesteuer
  • Berechnung: Gewinn × 3,5 % (Messbetrag) × Hebesatz der Gemeinde
  • Hebesatz: variiert (200–900 %), typisch: 400–500 %
  • Anrechnung: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0)

Rechenbeispiel

  • Gewinn: 60.000 €
  • Freibetrag: 24.500 €
  • Steuermessbetrag: (60.000 – 24.500) × 3,5 % = 1.242,50 €
  • Hebesatz (z. B. Hamburg 470 %): 1.242,50 × 470 % = 5.839,75 €
  • Anrechnung auf ESt: 1.242,50 × 4,0 = 4.970 € Steuerermäßigung
  • Effektive Gewerbesteuer: 5.839,75 – 4.970 = ca. 870 €

Pflichten als Selbstständiger

Beim Finanzamt

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — innerhalb von 4 Wochen nach Gründung (online über ELSTER)
  2. Steuernummer erhalten (nicht gleich USt-ID!)
  3. USt-ID beantragen — wenn Sie mit EU-Geschäftskunden arbeiten (beim Bundeszentralamt für Steuern)
  4. Steuererklärung — jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres)
  5. Vorauszahlungen — vierteljährlich ESt, ggf. monatlich USt

Buchführung

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — für die meisten Selbstständigen ausreichend
  • Alle Belege aufbewahren10 Jahre Aufbewahrungspflicht!
  • Geschäftskonto empfohlen — nicht Pflicht, aber trennt Privat und Geschäft
  • Buchhaltungssoftware — z. B. sevDesk, lexoffice, FastBill, Debitoor (ab ca. 10 €/Monat)

Sozialversicherung für Selbstständige

Versicherung Pflicht? Kosten (ca.)
Krankenversicherung Ja (Pflicht) GKV: 14,6 % + Zusatzbeitrag; PKV: ab 300 €/Monat
Pflegeversicherung Ja 3,4–4,0 % des Einkommens
Rentenversicherung Nur für bestimmte Berufe (z. B. Handwerker, Künstler) 18,6 %
Arbeitslosenversicherung Freiwillig (Antrag in ersten 3 Monaten) ca. 90 €/Monat
Unfallversicherung Freiwillig (empfohlen) Branchenabhängig

Künstlersozialkasse (KSK): Für Künstler und Publizisten — die KSK übernimmt den „Arbeitgeberanteil" der Sozialversicherung (ca. 50 % der Beiträge).

Tipps für ausländische Selbstständige

  1. Aufenthaltstitel prüfen — Ihr Titel muss eine selbstständige Tätigkeit erlauben
  2. Steuerberater einschalten — besonders im ersten Jahr (Kosten: 100–200 €/Monat, absetzbar!)
  3. Kleinunternehmerregelung nutzen — vereinfacht den Start
  4. Rücklagen bilden — 30 % des Gewinns für Steuern zurücklegen
  5. ELSTER einrichten — alle Steuererklärungen laufen elektronisch
  6. Gründerberatung nutzen — IHK, Handwerkskammer und Starterzentren bieten kostenlose Beratung

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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