Q&A

Familiennachzug — Visum, Sprachnachweis und Einkommensanforderungen

A1-Deutschtest, ausreichender Wohnraum und Einkommen — die Voraussetzungen für den Familiennachzug nach Deutschland.

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Deutsche Begriffe
Familiennachzug Visum A1-Sprachnachweis Einkommensnachweis Wohnraumnachweis

Was ist Familiennachzug?

Familiennachzug (Familienzusammenführung) bedeutet, dass Familienangehörige aus dem Ausland nach Deutschland kommen dürfen, um bei einem hier lebenden Familienmitglied zu leben. Geregelt ist dies im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), §§ 27–36.

Wer darf nachziehen?

Ehepartner

  • Der Ehepartner einer Person mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis kann nachziehen.
  • Bei Ehepartnern von Blaue-Karte-Inhabern: erleichterte Bedingungen.

Minderjährige Kinder

  • Kinder unter 18 Jahren können zu ihren Eltern nachziehen.
  • Bei Kindern über 16: Nachweis von C1-Deutschkenntnissen oder positive Integrationsprognose.

Eltern von minderjährigen Flüchtlingen

  • Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings mit Asylstatus können nachziehen.

A1-Sprachnachweis — Pflicht für Ehepartner

Der nachziehende Ehepartner muss vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen:

  • Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
  • Akzeptierte Zertifikate: Goethe-Institut, telc, ÖSD.
  • Kosten: ca. 80–150 € für die Prüfung.
  • Der Test muss im Herkunftsland abgelegt werden.

Ausnahmen vom Sprachnachweis

  • Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern — kein A1 erforderlich.
  • Ehepartner von anerkannten Flüchtlingen — kein A1 innerhalb der ersten 3 Monate nach Anerkennung.
  • Nachweisbare Krankheit oder Behinderung, die das Lernen verhindert.
  • Staatsangehörige bestimmter Länder (USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea u. a.).

Einkommensnachweis

Der in Deutschland lebende Familienmitglied muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist:

  • Das Einkommen muss ohne Sozialleistungen (kein Bürgergeld, kein Wohngeld) die Familie ernähren können.
  • Richtwert: mindestens so viel wie die Bürgergeld-Sätze für alle Familienmitglieder + Warmmiete.
  • Beispiel: Ehepaar + 1 Kind ≈ ca. 1.800–2.200 € netto (je nach Miete).

Wohnraumnachweis

Die Wohnung muss ausreichend groß sein:

  • Richtwert: ca. 12 m² pro Person (variiert je nach Bundesland).
  • Nachweis: Mietvertrag und ggf. Grundriss.
  • Die Wohnung muss bei Antragstellung bereits angemietet sein.

Antragstellung — Schritt für Schritt

  1. Visumsantrag bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland stellen.
  2. Unterlagen einreichen: Reisepass, A1-Zertifikat, Heiratsurkunde (beglaubigt + übersetzt), Einkommens- und Wohnraumnachweis.
  3. Die Botschaft leitet den Antrag an die Ausländerbehörde in Deutschland weiter.
  4. Bearbeitungsdauer: 2–6 Monate (bei Flüchtlingen teils länger).
  5. Nach Genehmigung: Einreise mit dem Visum zum Familiennachzug, dann Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Kosten

  • Visumsgebühr: 75 € pro Person (Kinder unter 6: kostenlos).
  • Aufenthaltserlaubnis in Deutschland: 100 €.
  • Übersetzungen und Beglaubigungen: 50–200 € je nach Anzahl der Dokumente.

Häufige Ablehnungsgründe

  • A1-Nachweis fehlt oder ungültig.
  • Einkommen reicht nicht aus.
  • Wohnung zu klein.
  • Zweifel an der Echtheit der Ehe (sog. Scheinehe-Prüfung).
  • Unvollständige Unterlagen — alle Dokumente müssen übersetzt und beglaubigt sein.

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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