Q&A

Anmeldung & Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden — Fristen, Unterlagen und Termine beim Bürgeramt.

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Deutsche Begriffe
Anmeldung Ummeldung Wohnsitz Einwohnermeldeamt Meldebescheinigung Bürgeramt

Anmeldung — Pflicht innerhalb von 14 Tagen

Nach dem Einzug in eine Wohnung in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden. Das gilt für jeden Umzug — auch innerhalb derselben Stadt (Ummeldung).

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Anmeldeformular (Anmeldung bei einer Meldebehörde)
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) — Ihr Vermieter muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ausstellen
  • Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Heiratsurkunde

Ummeldung

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich am neuen Wohnort an — die Abmeldung am alten Wohnort erfolgt automatisch.

Termin buchen

In Großstädten (Hamburg, Berlin, München) sind Termine oft wochenlang ausgebucht. Tipp: Buchen Sie den Termin sofort nach Unterzeichnung des Mietvertrags.

Meldebescheinigung

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung (Anmeldebestätigung). Diese brauchen Sie für:
- Eröffnung eines Bankkontos
- Arbeitsvertrag
- Aufenthaltstitel
- Kindergeld-Antrag

Bußgeld bei Verspätung

Wer die 14-Tage-Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. In der Praxis werden bei kurzer Verspätung oft keine Strafen verhängt.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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