Anmeldung — Pflicht innerhalb von 14 Tagen
Nach dem Einzug in eine Wohnung in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden. Das gilt für jeden Umzug — auch innerhalb derselben Stadt (Ummeldung).
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Anmeldeformular (Anmeldung bei einer Meldebehörde)
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) — Ihr Vermieter muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Einzug ausstellen
- Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Heiratsurkunde
Ummeldung
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich am neuen Wohnort an — die Abmeldung am alten Wohnort erfolgt automatisch.
Termin buchen
In Großstädten (Hamburg, Berlin, München) sind Termine oft wochenlang ausgebucht. Tipp: Buchen Sie den Termin sofort nach Unterzeichnung des Mietvertrags.
- Hamburg: hamburg.de/buergerservice
- Berlin: service.berlin.de
- München: muenchen.de/buergerservice
Meldebescheinigung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung (Anmeldebestätigung). Diese brauchen Sie für:
- Eröffnung eines Bankkontos
- Arbeitsvertrag
- Aufenthaltstitel
- Kindergeld-Antrag
Bußgeld bei Verspätung
Wer die 14-Tage-Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. In der Praxis werden bei kurzer Verspätung oft keine Strafen verhängt.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.