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Probezeit — Rechte, Kündigungsfrist und Tipps zum Bestehen

Alles zur Probezeit: Wie lange sie dauert, welche Kündigungsfristen gelten und wie Sie die Probezeit erfolgreich bestehen.

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Deutsche Begriffe
Probezeit Kündigungsfrist Probezeitkündigung Arbeitsvertrag Bewährung

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist ein Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen und prüfen können. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen — beide Seiten können das Arbeitsverhältnis leichter beenden.

Die Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben — sie wird im Arbeitsvertrag vereinbart. In der Praxis ist sie aber fast immer Bestandteil eines Arbeitsvertrags.

Dauer der Probezeit

Gesetzliche Regelungen

  • Maximum: 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB)
  • Typisch: 3 bis 6 Monate
  • Ausbildung: 1 bis 4 Monate (§ 20 BBiG)
  • Befristete Verträge: Probezeit darf nicht unangemessen lang sein (Faustregel: max. 1/4 der Vertragsdauer)

Was steht im Arbeitsvertrag?

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf:

  • Dauer der Probezeit (z. B. „Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit")
  • Kündigungsfrist während der Probezeit (meistens 2 Wochen)
  • Verlängerung — eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist nicht zulässig (außer bei einvernehmlicher Vereinbarung im Tarifvertrag)

Kündigung in der Probezeit

Kündigungsfrist

Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) — ohne Bindung an bestimmte Termine (zum 15. oder Monatsende).

Vergleich:

Zeitraum Kündigungsfrist
In der Probezeit 2 Wochen (zum beliebigen Tag)
Nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Nach 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Nach 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Nach 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende

Muss eine Kündigung begründet werden?

  • In der Probezeit: Der Arbeitgeber muss keinen Grund nennen (das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten Beschäftigung, § 1 KSchG)
  • Ausnahme: Bei Schwangeren, Schwerbehinderten, Betriebsratsmitgliedern gilt besonderer Kündigungsschutz — auch in der Probezeit!

Was ist verboten?

Auch in der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen:

  • Wegen Schwangerschaft (§ 17 MuSchG) — Kündigungsschutz ab Tag 1!
  • Wegen Schwerbehinderung — nur mit Zustimmung des Integrationsamts
  • Aus diskriminierenden Gründen (AGG) — z. B. Herkunft, Religion, Geschlecht
  • Wegen Betriebsratstätigkeit
  • Sittenwidrig — z. B. als Rache für eine berechtigte Beschwerde

Form der Kündigung

  • Schriftlich — mündliche Kündigung ist unwirksam (§ 623 BGB)!
  • Im Original — E-Mail, SMS, WhatsApp reichen nicht!
  • Zustellung — persönlich übergeben oder per Einschreiben

Ihre Rechte in der Probezeit

Was gilt schon in der Probezeit?

  • Gehalt — volles vereinbartes Gehalt (kein reduziertes Probezeit-Gehalt!)
  • Urlaub — anteiliger Anspruch (1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, voller Anspruch nach 6 Monaten)
  • Krankheit — Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 4 Wochen Beschäftigung (§ 3 EFZG)
  • Überstunden — es gelten die gleichen Regeln wie nach der Probezeit
  • Arbeitsschutz — alle Arbeitsschutzgesetze gelten ab Tag 1
  • Betriebsrat — Sie dürfen den Betriebsrat wählen und sich an ihn wenden

Was gilt noch NICHT?

  • Kündigungsschutzgesetz — greift erst nach 6 Monaten
  • Voller Urlaubsanspruch — erst nach 6 Monaten (davor: anteilig)
  • Volle Lohnfortzahlung bei Krankheit — erst nach 4 Wochen Beschäftigung

Tipps zum Bestehen der Probezeit

Die ersten Wochen

  1. Pünktlich sein — In Deutschland ist Pünktlichkeit extrem wichtig. Kommen Sie lieber 5 Minuten zu früh.
  2. Aufmerksam zuhören — Stellen Sie Fragen, zeigen Sie Interesse, machen Sie Notizen.
  3. Unternehmenskultur beobachten — Wie ist der Dresscode? Duzt man sich? Wie sind die Pausenzeiten?
  4. Kollegen kennenlernen — Stellen Sie sich aktiv vor, seien Sie freundlich und offen.
  5. Fehler zugeben — Niemand erwartet Perfektion. Aber: Fehler eingestehen und daraus lernen.

Während der gesamten Probezeit

  1. Feedback aktiv einholen — Fragen Sie Ihren Vorgesetzten regelmäßig: „Wie zufrieden sind Sie mit meiner Arbeit?"
  2. Eigeninitiative zeigen — Nicht nur die Pflichtaufgaben erledigen, sondern auch mitdenken.
  3. Krankmeldung korrekt — Am ersten Krankheitstag den Arbeitgeber informieren, ab dem dritten Tag Attest vorlegen (manche Arbeitgeber verlangen es ab dem ersten Tag).
  4. Probezeitgespräch — Viele Unternehmen führen ein Gespräch zur Hälfte oder am Ende der Probezeit. Bereiten Sie sich darauf vor.
  5. Schriftlich dokumentieren — Notieren Sie Ihre Erfolge, Projekte und positives Feedback.

Was Sie vermeiden sollten

  • Häufiges Fehlen — auch wenn Sie Anspruch auf Krankheitstage haben, macht häufiges Fehlen in der Probezeit keinen guten Eindruck
  • Konflikte — halten Sie sich in der Probezeit mit Kritik zurück
  • Private Handynutzung — nicht während der Arbeitszeit
  • Lästern — über Kollegen oder Vorgesetzte
  • Zu früh Urlaub nehmen — besser erst nach 2–3 Monaten

Probezeit und Aufenthaltstitel

Für Ausländer ist die Probezeit besonders heikel:

  • Blaue Karte EU / Fachkräftevisum: Wenn Sie in der Probezeit gekündigt werden, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten eine neue Stelle finden (oder Ihr Aufenthaltstitel kann gefährdet sein)
  • Ausländerbehörde informieren — bei Arbeitgeberwechsel
  • Neuen Job suchen — während der Kündigungsfrist aktiv suchen

Kündigung in der Probezeit erhalten — was tun?

  1. Ruhe bewahren — die Kündigung ist kein Weltuntergang
  2. Kündigung prüfen — schriftlich? Frist eingehalten? Diskriminierung?
  3. Arbeitszeugnis verlangen — auch nach kurzer Beschäftigung haben Sie Anspruch
  4. Arbeitsagentur informieren — innerhalb von 3 Tagen nach Kündigung arbeitsuchend melden! Sonst droht Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
  5. Aufenthaltstitel prüfen — Auswirkungen auf Ihr Visum klären
  6. Gewerkschaft / Anwalt — bei Verdacht auf diskriminierende Kündigung

Häufige Fragen

Kann die Probezeit verlängert werden?

Nein — eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Der Arbeitgeber kann aber eine Befristung auf 6 Monate vereinbaren und dann entscheiden, ob er übernimmt.

Kann ich in der Probezeit selbst kündigen?

Ja — mit der gleichen verkürzten Frist von 2 Wochen. Überlegen Sie es sich aber gut — häufige kurze Beschäftigungen sehen im Lebenslauf nicht gut aus.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich in der Probezeit gekündigt werde?

Ja — wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten). Aber: Sperrzeit bei Eigenkündigung möglich!


Redaktion hamboorg.city · Stand: April 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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