Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Ziel: Kein Kind soll wegen Geldmangel bei Bildung und Freizeit benachteiligt werden.
Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche unter 25 (unter 18 für Teilhabe), deren Familien eine dieser Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
Die 7 Leistungen im Überblick
1. Schulbedarf — 195 € pro Jahr
Für Hefte, Stifte, Schulranzen und Schulmaterial:
- 130 € zum 1. August (Schuljahresbeginn)
- 65 € zum 1. Februar (2. Halbjahr)
- Wird bei Bürgergeld und Sozialhilfe automatisch ausgezahlt
2. Lernförderung (Nachhilfe)
Wenn die schulischen Leistungen nicht ausreichen und die Schule bestätigt, dass Nachhilfe nötig ist:
- Kosten für Nachhilfeunterricht werden vollständig übernommen
- Auch in kleinen Gruppen oder als Einzelnachhilfe
- Antrag beim Jobcenter/Sozialamt mit Schulbestätigung
3. Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
- Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden vollständig übernommen
- Kein Eigenanteil mehr (seit 2023 entfallen)
- Gilt in Schulen, Kindertagesstätten und Horten
4. Teilhabe an Sport, Kultur & Freizeit — 15 €/Monat
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
- 15 € monatlich für Vereinsbeiträge (Fußball, Schwimmen, Musikschule, etc.)
- Auch für Ferienfreizeiten oder Ausrüstung
- Wird direkt an den Verein/Anbieter gezahlt oder als Gutschein
5. Schülerbeförderung
Kosten für den Schulweg, die nicht von anderer Stelle übernommen werden (z. B. Monatsfahrkarte).
6. Mehrtägige Klassenfahrten
- Die tatsächlichen Kosten für Klassenfahrten werden vollständig bezahlt
- Auch Kosten für Kita-Ausflüge
7. Eintägige Ausflüge
Kosten für Schulausflüge und Kita-Ausflüge (Eintritte, Fahrtkosten).
Antrag stellen — wo und wie?
- Bürgergeld-Empfänger: Antrag beim Jobcenter
- Sozialhilfe/Asyl: Antrag beim Sozialamt
- Wohngeld/Kinderzuschlag: Antrag beim Rathaus/Bürgeramt oder Sozialamt der Stadt
Formulare gibt es im Bürgerbüro, beim Jobcenter oder als Download auf der Website Ihrer Stadt. Viele Leistungen können rückwirkend beantragt werden.
Tipps
- Fragen Sie die Schulsozialarbeiter — die helfen beim Ausfüllen der Anträge
- In vielen Städten gibt es zentrale BuT-Stellen speziell für Beratung
- Anspruch besteht auch für Kinder mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.