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Reisepass oder Personalausweis verloren — Was tun in Deutschland?

Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Verlust oder Diebstahl von Pass und Ausweis: Polizei, Konsulat, Ersatzdokumente und Tipps für Ausländer.

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Deutsche Begriffe
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Erste Schritte bei Verlust oder Diebstahl

Wenn Sie Ihren Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel in Deutschland verlieren oder er gestohlen wird, müssen Sie schnell handeln. Ein verlorenes Ausweisdokument kann für Identitätsdiebstahl missbraucht werden, und ohne gültigen Ausweis können Sie sich nicht ausweisen.

Sofort tun:

  1. Ruhe bewahren — den Verlust sorgfältig rekonstruieren (wann und wo zuletzt gesehen?)
  2. Polizei informieren — Verlustanzeige erstatten
  3. Konsulat/Botschaft kontaktieren (für ausländische Dokumente)
  4. Ausländerbehörde informieren (wenn Aufenthaltstitel betroffen)

Schritt 1 — Verlustanzeige bei der Polizei

Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und erstatten Sie eine Verlustanzeige (bei Diebstahl: Diebstahlanzeige). Sie benötigen:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse in Deutschland
  • Eine Beschreibung des verlorenen Dokuments (Art, Nummer, Ausstellungsdatum, falls bekannt)
  • Angaben zum Verlustort und Zeitpunkt

Die Polizei stellt Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Verlustanzeige aus. Bewahren Sie diese gut auf — Sie brauchen sie für alle weiteren Schritte.

Kosten: Die Verlustanzeige bei der Polizei ist kostenlos.

Warum ist die Verlustanzeige so wichtig?

  • Sie schützt Sie vor Missbrauch Ihres Dokuments (z. B. Identitätsdiebstahl)
  • Sie ist Voraussetzung für die Beantragung eines Ersatzdokuments
  • Der verlorene Pass wird in Fahndungsdatenbanken gesperrt (SIS II / INPOL)
  • Ohne Verlustanzeige können Sie bei einer Kontrolle Probleme bekommen

Schritt 2 — Ersatzdokument beantragen

Für deutsche Staatsangehörige

Gehen Sie mit der Verlustanzeige zum Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) Ihres Wohnortes und beantragen Sie:

Dokument Kosten Bearbeitungszeit
Personalausweis 37 € (unter 24: 22,80 €) 3–6 Wochen
Reisepass 70 € (unter 24: 37,50 €) 3–6 Wochen
Vorläufiger Personalausweis 10 € Sofort (am selben Tag)
Vorläufiger Reisepass 26 € Sofort (am selben Tag)
Express-Reisepass 102 € (unter 24: 69,50 €) 3 Werktage

Benötigte Unterlagen:

  • Verlustanzeige der Polizei
  • Biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung (falls kein anderes Dokument vorliegt)

Für ausländische Staatsangehörige (EU)

EU-Bürger können ihren Personalausweis oder Reisepass nur im Herkunftsland oder beim zuständigen Konsulat in Deutschland beantragen.

Vorgehen:

  1. Verlustanzeige bei der deutschen Polizei
  2. Kontaktieren Sie Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft in Deutschland
  3. Beantragen Sie ein Notreisedokument (ETD — Emergency Travel Document) oder einen neuen Pass
  4. Kosten und Bearbeitungszeiten variieren je nach Land

Für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU)

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und Ihren Reisepass verlieren:

  1. Verlustanzeige bei der deutschen Polizei
  2. Sofort Ihr Konsulat oder Ihre Botschaft kontaktieren
  3. Dort einen neuen Pass oder ein Reisedokument (Laissez-Passer) beantragen
  4. Mit dem neuen Dokument zur Ausländerbehörde gehen

Schritt 3 — Aufenthaltstitel verloren

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel (elektronischer Aufenthaltstitel — eAT) verloren haben, müssen Sie zusätzlich:

  1. Die Ausländerbehörde informieren (persönlich oder telefonisch)
  2. Einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
  3. Einen neuen eAT beantragen

Benötigte Unterlagen:

  • Verlustanzeige der Polizei
  • Biometrisches Passfoto
  • Gültiger Reisepass (oder Passersatz)
  • 67 € Gebühr

Wichtig: Bis der neue eAT ausgestellt wird (4–6 Wochen), erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihr Aufenthalt weiterhin rechtmäßig ist.

Sonderfall: Pass UND Aufenthaltstitel verloren

Wenn Sie beide Dokumente gleichzeitig verloren haben:

  1. Zuerst bei der Polizei die Verlustanzeige für beide Dokumente erstatten
  2. Dann beim Konsulat einen neuen Reisepass beantragen
  3. Mit dem neuen Pass und der Verlustanzeige zur Ausländerbehörde
  4. Dort den neuen Aufenthaltstitel beantragen

Bis alle Dokumente neu ausgestellt sind, dienen die Verlustanzeige und ggf. eine Fiktionsbescheinigung als vorläufiger Nachweis.

Fundamt — Vielleicht wurde es gefunden

Bevor Sie alle Dokumente neu beantragen, lohnt es sich, beim Fundbüro (Fundamt) nachzufragen:

  • Online: Viele Städte haben ein Online-Fundbüro (z. B. fundservice.berlin.de)
  • Persönlich: Fundbüro im Rathaus oder Bürgeramt
  • Wartezeit: Fundstücke werden in der Regel 6 Monate aufbewahrt

Wichtige Tipps

Dokumente sichern — vorbeugend

  • Machen Sie Kopien (Papier + digital) von allen wichtigen Dokumenten: Reisepass, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde
  • Speichern Sie die Kopien sicher (z. B. verschlüsselte Cloud, nicht im gleichen Geldbeutel)
  • Notieren Sie die Dokumentennummern separat

Im Ausland verloren

Wenn Sie Ihren Pass im Ausland verlieren (z. B. bei einer Reise):

  • Wenden Sie sich an das deutsche Konsulat (bei deutschem Pass) bzw. Ihr Heimatkonsulat
  • Ein Notreisepass oder Reisedokument ermöglicht die Rückkehr nach Deutschland
  • Die Kosten betragen ca. 26–70 € je nach Dokument und Land

Strafanzeige vs. Verlustanzeige

  • Verlustanzeige = Sie haben das Dokument verloren (keine Straftat)
  • Diebstahlanzeige = Ihnen wurde das Dokument gestohlen (Strafanzeige)
  • Bei einem Diebstahl können Sie ggf. Schadensersatz über Ihre Hausratversicherung geltend machen

Fristen beachten

  • Verlustanzeige: Sofort erstatten — es gibt keine Frist, aber je schneller, desto besser
  • Ausländerbehörde: Melden Sie den Verlust unverzüglich — andernfalls droht ein Bußgeld
  • Personalausweis-Pflicht: Deutsche ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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