Q&A

Deutsche Rente im Ausland — Anspruch, Auszahlung und Abzüge

Rentenanspruch nach 5 Jahren, Auszahlung weltweit, Abzüge bei Nicht-EU-Ländern und Kontakt zur DRV Ausland.

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Deutsche Begriffe
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Kann ich meine deutsche Rente im Ausland beziehen?

Ja — die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Renten grundsätzlich weltweit aus. Rund 1,8 Millionen Menschen beziehen ihre deutsche Rente im Ausland. Allerdings gibt es je nach Zielland Unterschiede bei der Höhe und den Abzügen.

Voraussetzung: 5 Jahre Mindestversicherungszeit

Der Rentenanspruch entsteht nach einer Wartezeit von mindestens 5 Jahren (60 Monaten) mit Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung. Dazu zählen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
  • Freiwillige Beiträge (auch aus dem Ausland möglich!)
  • Kindererziehungszeiten (3 Jahre pro Kind)
  • Zeiten aus Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, USA, Kanada)

Tipp: Auch wenn Sie weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet haben — durch Sozialversicherungsabkommen mit über 20 Ländern können ausländische Versicherungszeiten angerechnet werden.

Auszahlung weltweit

In EU/EWR-Ländern und der Schweiz

  • Rente wird in voller Höhe überwiesen
  • Keine Kürzung wegen Auslandsaufenthalt
  • Überweisung auf jedes Bankkonto im SEPA-Raum
  • Keine Überweisungsgebühren bei SEPA-Überweisung

In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen

Deutschland hat Abkommen mit über 20 Ländern außerhalb der EU, darunter:
Türkei, USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Brasilien, Marokko, Tunesien, Israel, Indien, China, Philippinen

  • Rente wird in der Regel in voller Höhe gezahlt
  • Versicherungszeiten aus beiden Ländern werden zusammengerechnet

In Ländern ohne Abkommen

  • Es können Kürzungen anfallen: Bestimmte Rentenanteile (z. B. aus Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit) werden ggf. nicht ins Ausland gezahlt
  • Betrifft u. a.: Ukraine, Russland, Vietnam, Georgien, Nigeria, Ägypten
  • Lösung: Vor dem Umzug eine Probeberechnung bei der DRV anfordern

Abzüge und Steuern

Krankenversicherung

  • Pflichtversichert in deutscher GKV: Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten (~7,3 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung)
  • Im EU-Ausland: Ggf. Krankenversicherung des Wohnlandes, DRV zahlt Zuschuss
  • Außerhalb EU: Keine deutsche GKV möglich — private Absicherung nötig

Steuern

  • Besteuerung: Deutsche Renten sind in Deutschland steuerpflichtig — auch bei Wohnsitz im Ausland
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Regelt, welches Land besteuert — in vielen Fällen nur das Wohnsitzland
  • Finanzamt Neubrandenburg (RiA): Zuständig für alle Auslandsrentner, Steuererklärung erforderlich
  • Grundfreibetrag 2026: ca. 12.096 € — Renten darunter bleiben steuerfrei

Lebensbescheinigung — jährliche Pflicht

Wer im Ausland lebt, muss der DRV einmal jährlich eine Lebensbescheinigung vorlegen — sonst wird die Rentenzahlung eingestellt.

  • Formular von der DRV erhalten
  • Bestätigung durch eine Behörde im Wohnland (Gemeinde, Konsulat, Notar)
  • Frist einhalten — bei Versäumnis wird die Rente vorübergehend gestoppt

Kontakt zur DRV

  • DRV Bund — Abteilung Auslandsrenten: Tel. +49 30 865-0
  • Online-Portal: deutsche-rentenversicherung.de
  • Auskunfts- und Beratungsstellen im Ausland (über deutsche Botschaften)
  • Versicherungsverlauf prüfen: Kostenloses Kontoklärungsverfahren beantragen — am besten vor dem Wegzug

Praktische Tipps

  1. Rentenversicherungsnummer aufbewahren — Sie brauchen sie ein Leben lang
  2. Freiwillige Beiträge: Auch aus dem Ausland möglich (ab 96,72 €/Monat), um Ansprüche zu erhöhen
  3. Probeberechnung: Vor dem Umzug kostenlos bei der DRV beantragen
  4. Sozialversicherungsabkommen prüfen: Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland anrechnen lassen
  5. Bankverbindung aktuell halten: Änderungen sofort an die DRV melden

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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