Krankenversicherungspflicht
In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht — für jeden, der hier lebt und arbeitet. Es gibt zwei Systeme:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Ca. 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich versichert.
- Beitrag: 14,6 % des Bruttoeinkommens (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %) + Zusatzbeitrag (ca. 1,0–1,7 %).
- Kassen: TK, AOK, Barmer, DAK, IKK, HKK u. a.
- Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen (über 505 €/Monat) haben.
Private Krankenversicherung (PKV)
- Für Selbstständige, Beamte und Angestellte mit Bruttoeinkommen über 69.300 € pro Jahr (2026).
- Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif — nicht nach Einkommen.
- Achtung: Der Wechsel zurück in die GKV ist ab 55 Jahren fast unmöglich.
Hausarzt — Ihre erste Anlaufstelle
Der Hausarzt (Allgemeinarzt) ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Fragen:
- Anmeldung: Rufen Sie an oder gehen Sie persönlich zur Anmeldung. Bringen Sie Ihre Versichertenkarte (eGK) mit.
- Der Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte und koordiniert die Behandlung.
- Für die meisten Fachärzte brauchen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.
Hausarzt finden
- KBV-Arztsuche unter arztsuche.kbv.de — Suche nach Fachgebiet, Sprache und Standort.
- Jameda.de — Bewertungsportal mit Patientenmeinungen.
- Tipp: Fragen Sie Nachbarn, Kollegen oder in Ihrer Community nach Empfehlungen — besonders für Ärzte, die Ihre Sprache sprechen.
Facharzt und Überweisung
Für Fachärzte (Augenarzt, Orthopäde, Hautarzt, HNO usw.) brauchen Sie in der Regel eine Überweisung vom Hausarzt:
- Ohne Überweisung: Viele Fachärzte nehmen Sie trotzdem an, aber die Wartezeit ist oft länger.
- Wartezeiten: 3–8 Wochen sind normal (Psychotherapie: 3–6 Monate!).
- Terminservicestelle: Rufen Sie die 116 117 an — die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt Ihnen einen Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen.
Ausnahmen — ohne Überweisung
Diese Fachärzte können Sie direkt aufsuchen:
- Augenarzt und Frauenarzt/Gynäkologe
- Kinderarzt (für Kinder)
- Zahnarzt
- Notaufnahme (bei akuten Notfällen)
Notaufnahme und Bereitschaftsdienst
Notaufnahme (Krankenhaus)
Die Notaufnahme ist für lebensbedrohliche Situationen:
- Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzungen, Atemnot
- Notruf: 112 (Rettungswagen, Feuerwehr)
- Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten:
- Telefon: 116 117 (kostenlos, 24/7)
- Bereitschaftspraxen in Krankenhäusern (abends und am Wochenende).
- Nicht die Notaufnahme aufsuchen, wenn es kein Notfall ist — das überlastet die Notaufnahme und Sie warten sehr lange.
Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können:
- Ab dem 1. Krankheitstag (oder laut Arbeitsvertrag ab dem 3. Tag) brauchen Sie eine Krankschreibung (AU) vom Arzt.
- Seit 2023: Die AU wird elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber übermittelt (eAU).
- Lohnfortzahlung: Ihr Arbeitgeber zahlt 6 Wochen lang Ihr volles Gehalt weiter.
- Ab der 7. Woche: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld (70 % des Bruttoeinkommens, max. 78 Wochen).
Vorsorgeuntersuchungen — kostenlos
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen:
- Gesundheits-Check-up ab 35 Jahren (alle 3 Jahre).
- Zahnvorsorge (2× pro Jahr — unbedingt wahrnehmen für den Bonus beim Zahnersatz!).
- Krebsvorsorge ab bestimmten Altersgrenzen.
- Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1–U9) — Pflicht und kostenlos.
Zuzahlung und Befreiung
Für manche Leistungen zahlen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung:
- Medikamente: 5–10 € pro Rezept.
- Krankenhausaufenthalt: 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr).
- Belastungsgrenze: max. 2 % des Bruttoeinkommens pro Jahr (1 % bei chronisch Kranken). Danach können Sie sich befreien lassen.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.