Q&A

Das deutsche Gesundheitssystem — Überblick für Ausländer

GKV-Pflicht, Hausarzt, Facharzt, Überweisung, Notaufnahme und Krankschreibung — so funktioniert das System.

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Deutsche Begriffe
Gesundheitssystem Krankenversicherung Hausarzt Facharzt Überweisung Krankschreibung

Krankenversicherungspflicht

In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht — für jeden, der hier lebt und arbeitet. Es gibt zwei Systeme:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Ca. 90 % der Bevölkerung sind gesetzlich versichert.
  • Beitrag: 14,6 % des Bruttoeinkommens (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %) + Zusatzbeitrag (ca. 1,0–1,7 %).
  • Kassen: TK, AOK, Barmer, DAK, IKK, HKK u. a.
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen (über 505 €/Monat) haben.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Für Selbstständige, Beamte und Angestellte mit Bruttoeinkommen über 69.300 € pro Jahr (2026).
  • Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif — nicht nach Einkommen.
  • Achtung: Der Wechsel zurück in die GKV ist ab 55 Jahren fast unmöglich.

Hausarzt — Ihre erste Anlaufstelle

Der Hausarzt (Allgemeinarzt) ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Fragen:

  • Anmeldung: Rufen Sie an oder gehen Sie persönlich zur Anmeldung. Bringen Sie Ihre Versichertenkarte (eGK) mit.
  • Der Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte und koordiniert die Behandlung.
  • Für die meisten Fachärzte brauchen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.

Hausarzt finden

  • KBV-Arztsuche unter arztsuche.kbv.de — Suche nach Fachgebiet, Sprache und Standort.
  • Jameda.de — Bewertungsportal mit Patientenmeinungen.
  • Tipp: Fragen Sie Nachbarn, Kollegen oder in Ihrer Community nach Empfehlungen — besonders für Ärzte, die Ihre Sprache sprechen.

Facharzt und Überweisung

Für Fachärzte (Augenarzt, Orthopäde, Hautarzt, HNO usw.) brauchen Sie in der Regel eine Überweisung vom Hausarzt:

  • Ohne Überweisung: Viele Fachärzte nehmen Sie trotzdem an, aber die Wartezeit ist oft länger.
  • Wartezeiten: 3–8 Wochen sind normal (Psychotherapie: 3–6 Monate!).
  • Terminservicestelle: Rufen Sie die 116 117 an — die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt Ihnen einen Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen.

Ausnahmen — ohne Überweisung

Diese Fachärzte können Sie direkt aufsuchen:

  • Augenarzt und Frauenarzt/Gynäkologe
  • Kinderarzt (für Kinder)
  • Zahnarzt
  • Notaufnahme (bei akuten Notfällen)

Notaufnahme und Bereitschaftsdienst

Notaufnahme (Krankenhaus)

Die Notaufnahme ist für lebensbedrohliche Situationen:

  • Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzungen, Atemnot
  • Notruf: 112 (Rettungswagen, Feuerwehr)
  • Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten:

  • Telefon: 116 117 (kostenlos, 24/7)
  • Bereitschaftspraxen in Krankenhäusern (abends und am Wochenende).
  • Nicht die Notaufnahme aufsuchen, wenn es kein Notfall ist — das überlastet die Notaufnahme und Sie warten sehr lange.

Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können:

  • Ab dem 1. Krankheitstag (oder laut Arbeitsvertrag ab dem 3. Tag) brauchen Sie eine Krankschreibung (AU) vom Arzt.
  • Seit 2023: Die AU wird elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber übermittelt (eAU).
  • Lohnfortzahlung: Ihr Arbeitgeber zahlt 6 Wochen lang Ihr volles Gehalt weiter.
  • Ab der 7. Woche: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld (70 % des Bruttoeinkommens, max. 78 Wochen).

Vorsorgeuntersuchungen — kostenlos

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen:

  • Gesundheits-Check-up ab 35 Jahren (alle 3 Jahre).
  • Zahnvorsorge (2× pro Jahr — unbedingt wahrnehmen für den Bonus beim Zahnersatz!).
  • Krebsvorsorge ab bestimmten Altersgrenzen.
  • Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1–U9) — Pflicht und kostenlos.

Zuzahlung und Befreiung

Für manche Leistungen zahlen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung:

  • Medikamente: 5–10 € pro Rezept.
  • Krankenhausaufenthalt: 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr).
  • Belastungsgrenze: max. 2 % des Bruttoeinkommens pro Jahr (1 % bei chronisch Kranken). Danach können Sie sich befreien lassen.

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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