Familiennachzug (Familienzusammenführung) ermöglicht es Ihnen, Ihre engste Familie nach Deutschland zu holen. Die rechtliche Grundlage ist §§27–36 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das Verfahren ist formalisiert und kann Monate dauern — entscheidend ist die frühzeitige und vollständige Dokumentenvorbereitung.
Wer kann Familie nachziehen?
Eine Person, die in Deutschland mit einem dieser Aufenthaltstitel lebt:
- Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
- Aufenthaltserlaubnis (befristet, aber stabil) — siehe Arten von Aufenthaltstitel
- Blaue Karte EU
- Flüchtlingsstatus oder Status der ergänzenden Schutzberechtigten
Wer kann nachgezogen werden?
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner — beide müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Kinder bis 18 Jahren (Minderjährige, unverheiratet)
- Eltern — ausnahmsweise, hauptsächlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Voraussetzungen für Ehegatte
Person in Deutschland muss nachweisen:
- Gültigen Aufenthaltstitel
- Ausreichendes Einkommen zur Unterhaltsicherung ohne Sozialleistungen (Bürgergeld)
- Ausreichend große Wohnung — Ausländerbehörde prüft die Quadratmeterzahl
- Krankenversicherung für die ganze Familie
Einreisender Ehegatte muss:
- Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen (Goethe- oder telc-Zertifikat)
- Gültigen Reisepass haben
Ausnahmen vom A1-Erfordernis
A1-Zertifikat ist NICHT erforderlich, wenn:
- Person in Deutschland Blaue Karte EU hält, qualifizierte Fachkraft, Wissenschaftler oder Selbstständiger ist
- Ehegatte EU/EWR-Bürger oder Schweizer ist
- Ehegatte aus bevorzugtem Land stammt (USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Israel und einige andere) — visumfrei, Sprache in Deutschland erworben
- Krankheit oder Behinderung Spracherwerb unmöglich macht
Verfahren Schritt für Schritt
- Ehegatte im Ausland stellt Antrag auf nationales Visum (Visum zum Familiennachzug) bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat
- Dokumente: Reisepässe, Heiratsurkunde (Apostille + beglaubigte Übersetzung), A1-Zertifikat, Einkommensnachweis und Mietvertrag aus Deutschland, Versicherungsnachweis
- Botschaft erteilt Visum → Einreise nach Deutschland
- Nach Ankunft: Anmeldung, dann bei Ausländerbehörde Umwandlung des Visums in Aufenthaltserlaubnis
Wie lange dauert es und was kostet es?
- Bearbeitungszeit: 2–6 Monate (manchmal länger — abhängig von Botschaft und Land)
- Visum: ca. 75€
- Aufenthaltserlaubnis: ca. 100–120€
- Übersetzungen + Apostille: ca. 100–200€
- A1-Kurs und Zertifikat: ca. 150–250€
Dauerhafter Aufenthalt für Familie
Ehegatte eines qualifizierten Arbeitnehmers kann bereits nach 3 Jahren dauerhaften Aufenthalt erhalten, wenn er mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitet und sonstige Voraussetzungen erfüllt.
Häufigste Fehler
- Einreichung unvollständiger Dokumente → Nachforderungen verlängern das Verfahren um Monate
- Versuch, als Tourist einzureisen und zu bleiben — das ist illegal und erschwert zukünftige Anträge erheblich
- Fehlender A1 trotz fehlender Ausnahme → Visumverweigerung