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Familiennachzug in Deutschland

Familiennachzug ermöglicht es in Deutschland ansässigen Personen, Familienangehörige nachzuziehen. Der Sponsor muss stabilen Aufenthalt, ausreichendes Eink…

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Deutsche Begriffe
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Familiennachzug (Familienzusammenführung) ermöglicht es Ihnen, Ihre engste Familie nach Deutschland zu holen. Die rechtliche Grundlage ist §§27–36 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das Verfahren ist formalisiert und kann Monate dauern — entscheidend ist die frühzeitige und vollständige Dokumentenvorbereitung.

Wer kann Familie nachziehen?

Eine Person, die in Deutschland mit einem dieser Aufenthaltstitel lebt:
- Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
- Aufenthaltserlaubnis (befristet, aber stabil) — siehe Arten von Aufenthaltstitel
- Blaue Karte EU
- Flüchtlingsstatus oder Status der ergänzenden Schutzberechtigten

Wer kann nachgezogen werden?

  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner — beide müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Kinder bis 18 Jahren (Minderjährige, unverheiratet)
  • Eltern — ausnahmsweise, hauptsächlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Voraussetzungen für Ehegatte

Person in Deutschland muss nachweisen:

  • Gültigen Aufenthaltstitel
  • Ausreichendes Einkommen zur Unterhaltsicherung ohne Sozialleistungen (Bürgergeld)
  • Ausreichend große Wohnung — Ausländerbehörde prüft die Quadratmeterzahl
  • Krankenversicherung für die ganze Familie

Einreisender Ehegatte muss:

  • Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen (Goethe- oder telc-Zertifikat)
  • Gültigen Reisepass haben

Ausnahmen vom A1-Erfordernis

A1-Zertifikat ist NICHT erforderlich, wenn:
- Person in Deutschland Blaue Karte EU hält, qualifizierte Fachkraft, Wissenschaftler oder Selbstständiger ist
- Ehegatte EU/EWR-Bürger oder Schweizer ist
- Ehegatte aus bevorzugtem Land stammt (USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Israel und einige andere) — visumfrei, Sprache in Deutschland erworben
- Krankheit oder Behinderung Spracherwerb unmöglich macht

Verfahren Schritt für Schritt

  1. Ehegatte im Ausland stellt Antrag auf nationales Visum (Visum zum Familiennachzug) bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat
  2. Dokumente: Reisepässe, Heiratsurkunde (Apostille + beglaubigte Übersetzung), A1-Zertifikat, Einkommensnachweis und Mietvertrag aus Deutschland, Versicherungsnachweis
  3. Botschaft erteilt Visum → Einreise nach Deutschland
  4. Nach Ankunft: Anmeldung, dann bei Ausländerbehörde Umwandlung des Visums in Aufenthaltserlaubnis

Wie lange dauert es und was kostet es?

  • Bearbeitungszeit: 2–6 Monate (manchmal länger — abhängig von Botschaft und Land)
  • Visum: ca. 75€
  • Aufenthaltserlaubnis: ca. 100–120€
  • Übersetzungen + Apostille: ca. 100–200€
  • A1-Kurs und Zertifikat: ca. 150–250€

Dauerhafter Aufenthalt für Familie

Ehegatte eines qualifizierten Arbeitnehmers kann bereits nach 3 Jahren dauerhaften Aufenthalt erhalten, wenn er mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitet und sonstige Voraussetzungen erfüllt.

Häufigste Fehler

  • Einreichung unvollständiger Dokumente → Nachforderungen verlängern das Verfahren um Monate
  • Versuch, als Tourist einzureisen und zu bleiben — das ist illegal und erschwert zukünftige Anträge erheblich
  • Fehlender A1 trotz fehlender Ausnahme → Visumverweigerung
Redaktion hamboorg.city · Stand: Juni 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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