Was ist die Mietkaution?
Die Mietkaution (Kaution) ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter beim Einzug zahlt. Sie dient als Absicherung für:
- Mietschulden
- Schäden an der Wohnung
- Offene Nebenkostennachzahlungen
Gesetzliche Regeln (§ 551 BGB)
Höchstbetrag
Die Kaution darf maximal 3 Netto-Kaltmieten betragen — ohne Nebenkosten.
Beispiel: Kaltmiete 700 € → maximale Kaution: 2.100 €
Ratenzahlung
Sie haben das Recht, die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen:
- 1. Rate: bei Beginn des Mietverhältnisses
- 2. Rate: mit der zweiten Monatsmiete
- 3. Rate: mit der dritten Monatsmiete
Der Vermieter darf die Ratenzahlung nicht verweigern — das ist gesetzlich garantiert.
Kautionskonto
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen:
- Sparkonto oder Treuhandkonto auf den Namen des Mieters
- Die Zinsen gehören dem Mieter
- Der Vermieter darf die Kaution nicht für eigene Zwecke verwenden
Tipp: Fragen Sie den Vermieter nach dem Nachweis des Kautionskontos.
Alternativen zur Barkaution
| Alternative | Wie funktioniert es? | Kosten |
|---|---|---|
| Mietkautionsbürgschaft | Bank oder Versicherung bürgt | 3–5 % pro Jahr |
| Bankbürgschaft | Ihre Bank stellt eine Bürgschaft aus | ca. 50–100 €/Jahr |
| Mietkautionssparbuch | Sparbuch wird an den Vermieter verpfändet | Kostenlos (nur Zinsen) |
Rückzahlung der Kaution
Wann wird die Kaution zurückgezahlt?
- Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist — in der Regel 3–6 Monate nach Auszug
- Für die letzte Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen Teil bis zu 12 Monate einbehalten
- Ohne Grund darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten
Abzüge — was ist erlaubt?
- Mietschulden — offene Mietzahlungen
- Schäden — über normale Abnutzung hinaus (z. B. Löcher in Türen, Brandflecken)
- Offene Nebenkosten — geschätzte Nachzahlung
Nicht erlaubt:
- Abzug für normale Abnutzung (vergilbte Wände, abgelaufener Teppich)
- Abzug für Schönheitsreparaturen, wenn die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist
Tipps
- Übergabeprotokoll beim Einzug und Auszug anfertigen (mit Fotos!)
- Kautionsquittung verlangen — schriftlicher Nachweis der Zahlung
- Nach Auszug: schriftlich zur Rückzahlung auffordern (mit Fristsetzung)
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.