Kalt, warm und was abgerechnet wird
Die Miete teilt sich in Kaltmiete (nur die Wohnung) und Warmmiete (mit Vorauszahlungen). Einmal im Jahr bekommst du die Nebenkostenabrechnung — die tatsächlichen Betriebskosten gegen deine Vorauszahlungen: es ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Was überhaupt umlagefähig ist (Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister usw.), erklärt der Artikel Nebenkosten im Detail.
Fristen, die den Mieter schützen
- Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums für die Zustellung (für 2025 — bis 31.12.2026). Zu spät = er verliert den Nachzahlungsanspruch (dein Guthaben bleibt dir).
- Du hast 12 Monate ab Erhalt für die Einwendungsfrist — den schriftlichen Widerspruch gegen Fehler.
So prüfst du die Abrechnung
Du hast ein Recht auf Belegeinsicht — Einsicht in Rechnungen und Belege (§ 556 BGB; seit 2025 auch elektronisch). Prüfe: ob der Verteilerschlüssel zum Mietvertrag passt, ob keine nicht umlagefähigen Kosten enthalten sind (z. B. Verwaltung, Reparaturen), ob die Vorauszahlungen stimmen. Die Abrechnung ist oft auch der Grund, einen Teil der Kaution zurückzuhalten — siehe Kautionsrückzahlung, wenn du ausziehst.