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Arbeitsrecht — Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit & Kündigungsschutz

Die wichtigsten Arbeitnehmerrechte in Deutschland: max. 8 Stunden/Tag, 24 Urlaubstage, 6 Wochen Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz ab 6 Monaten.

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Deutsche Begriffe
Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Urlaub Entgeltfortzahlung Kündigungsschutz Probezeit

Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Deutschland

Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer umfassend. Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Auch Minijobber und Teilzeitbeschäftigte haben diese Rechte.

Arbeitszeit — maximal 8 Stunden pro Tag

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt:

  • Höchstens 8 Stunden pro Werktag (Mo–Sa), also max. 48 Stunden/Woche
  • Verlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden nicht überschritten werden
  • Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden Ruhezeit
  • Nach 6 Stunden: 30 Minuten Pause (nach 9 Stunden: 45 Minuten)
  • Nacht- und Schichtarbeit unterliegt besonderen Schutzregeln

Urlaub — mindestens 24 Werktage

  • Gesetzlicher Mindestanspruch: 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
  • Viele Tarifverträge gewähren 25–30 Tage
  • Voller Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten im Betrieb
  • Urlaub darf nicht durch Geld abgegolten werden (Ausnahme: bei Kündigung)
  • Gesetzliche Feiertage kommen zusätzlich dazu (9–13 je nach Bundesland)

Krankheit — Entgeltfortzahlung für 6 Wochen

Wenn Sie krank werden:

  1. Sofort den Arbeitgeber informieren (morgens am ersten Krankheitstag)
  2. Ab dem 4. Krankheitstag (oft ab dem 1. Tag — Arbeitsvertrag prüfen!) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt
  3. Seit 2023: Die AU wird elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt (eAU)

Der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt 6 Wochen lang weiter (Entgeltfortzahlung). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70 % des Bruttolohns, max. 78 Wochen).

Kündigungsschutz — ab 6 Monaten und 10 Mitarbeitern

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit:

  • Kündigung nur bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderung)
  • Kündigungsfrist: mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, länger je nach Betriebszugehörigkeit

In der Probezeit (max. 6 Monate): Kündigungsfrist nur 2 Wochen, ohne Angabe von Gründen.

Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 € brutto pro Stunde. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Ausnahmen: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate).

Bei Problemen: Ihre Anlaufstellen

  • Betriebsrat — Ihr Vertreter im Unternehmen
  • Gewerkschaft — Rechtsschutz und Beratung (ver.di, IG Metall, etc.)
  • Arbeitsgericht — Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung!
  • Faire Integration (faire-integration.de) — kostenlose Arbeitsrechtsberatung für Migrant:innen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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