Q&A

Eheurkunde und Heirat — Standesamtliche Trauung in Deutschland

Wie die standesamtliche Eheschließung abläuft, welche Unterlagen Sie brauchen und was die Eheurkunde enthält.

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Deutsche Begriffe
Eheurkunde Standesamt Heirat Eheschließung Aufgebot Beglaubigung Apostille

Heiraten in Deutschland — der rechtliche Rahmen

In Deutschland ist nur die standesamtliche Eheschließung rechtlich gültig. Kirchliche, religiöse oder traditionelle Zeremonien haben keine rechtliche Wirkung — sie sind eine private Feier, die zusätzlich stattfinden kann.

Die Eheschließung wird vom Standesamt durchgeführt. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts einer der beiden Verlobten.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Beide Partner müssen volljährig sein (18 Jahre)
  • Beide müssen unverheiratet sein (keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Keine enge Verwandtschaft (Geschwister, Eltern-Kind)
  • Freier Wille — die Ehe muss freiwillig geschlossen werden (Zwangsehen sind verboten und strafbar)

Besonderheiten für Ausländer

Wenn ein oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Regeln:

  1. Ehefähigkeitszeugnis — ein Dokument aus Ihrem Heimatland, das bestätigt, dass Sie nach dem Recht Ihres Landes heiraten dürfen. Nicht alle Länder stellen dieses Zeugnis aus — in diesem Fall kann eine Befreiung beim Oberlandesgericht beantragt werden.

  2. Aufenthaltstitel — Sie benötigen keinen bestimmten Aufenthaltstitel zum Heiraten in Deutschland. Auch mit Visum, Duldung oder Gestattung können Sie heiraten. Das Standesamt darf die Eheschließung nicht wegen des Aufenthaltsstatus verweigern.

  3. Legalisierung/Apostille — Ausländische Dokumente müssen oft mit einer Apostille oder Legalisation versehen und ins Deutsche übersetzt werden (beeidigte Übersetzung).

Welche Unterlagen brauche ich?

Deutsche Staatsbürger

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate, beim Standesamt des Geburtsortes anfordern)
  • Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung (vom Einwohnermeldeamt)
  • Bei Vorehe: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ex-Partners

Ausländische Staatsbürger

Zusätzlich zu den oben genannten:

  • Gültiger Reisepass + ggf. Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde — beglaubigt, mit Apostille/Legalisation, übersetzt
  • Ehefähigkeitszeugnis — aus dem Heimatland (mit Apostille, übersetzt)
  • Ledigkeitsbescheinigung — wenn kein Ehefähigkeitszeugnis erhältlich
  • Ggf. Namensregistrierung oder Familienstandsbescheinigung
  • Bei Vorehe: ausländisches Scheidungsurteil (muss in Deutschland anerkannt werden!)

Tipp: Klären Sie frühzeitig (3–6 Monate vor der Hochzeit) mit dem Standesamt, welche Unterlagen genau benötigt werden — die Anforderungen variieren je nach Herkunftsland.

Ablauf der Eheschließung

1. Anmeldung zur Eheschließung

  • Termin beim Standesamt vereinbaren (oft online möglich)
  • Unterlagen vorlegen — das Standesamt prüft die Dokumente (Dauer: 2–8 Wochen)
  • Termin für die Trauung vereinbaren

2. Die Trauung

  • Findet im Trauzimmer des Standesamtes statt (oder an einem zugelassenen Ort)
  • Standesbeamter führt die Zeremonie durch
  • Beide Partner erklären ihren Willen zur Eheschließung („Ja, ich will")
  • Zwei Trauzeugen sind optional (seit 1998 nicht mehr Pflicht, aber üblich)
  • Ringwechsel — nicht vorgeschrieben, aber traditionell
  • Dauer: ca. 20–30 Minuten

3. Eheurkunde

Nach der Trauung erhalten Sie die Eheurkunde — das offizielle Dokument über Ihre Eheschließung.

Die Eheurkunde

Was steht in der Eheurkunde?

  • Namen beider Ehepartner (Geburtsname und ggf. Ehename)
  • Geburtsdatum und -ort
  • Datum und Ort der Eheschließung
  • Standesamtsnummer und Registernummer
  • Religionszugehörigkeit (auf Wunsch)

Wozu brauche ich die Eheurkunde?

  • Namensänderung — beim Einwohnermeldeamt und anderen Behörden
  • Steuerklassenwechsel — beim Finanzamt (Steuerklasse III/V oder IV/IV)
  • Familiennachzug — für Visum des Ehepartners
  • Erbrecht — Nachweis der Ehe im Todesfall
  • Versicherungen — Familienversicherung in der GKV

Kosten

Leistung Kosten
Anmeldung zur Eheschließung 40–60 €
Trauung (im Standesamt) 30–100 €
Trauung (außerhalb, z. B. Schloss) 100–500+ €
Eheurkunde (1. Exemplar) 12 €
Weitere Exemplare je 6 €
Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis (OLG) 40–300 €
Beglaubigte Übersetzung 30–100 € pro Dokument

Gesamtkosten (typisch): Für ein deutsch-ausländisches Paar mit Übersetzungen und Beglaubigungen: 200–600 € (ohne Feier).

Namensrecht nach der Heirat

Möglichkeiten

  • Gemeinsamer Ehename — der Name eines Partners wird zum Familiennamen
  • Doppelname — z. B. „Müller-Schmidt" (nur für den Partner, der den Namen ändert; Kinder erhalten nur den Ehenamen)
  • Beide behalten ihren Namen — jeder behält seinen Geburtsnamen

Für Ausländer

Welches Namensrecht gilt, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. In der Regel können Sie wählen, ob das Recht Ihres Heimatlandes oder das deutsche Recht gelten soll.

Nach der Hochzeit — wichtige Schritte

  1. Einwohnermeldeamt — neuen Namen eintragen (Personalausweis/Reisepass erneuern)
  2. Finanzamt — Steuerklassenwechsel beantragen (lohnt sich oft: III/V bei unterschiedlichen Einkommen)
  3. Krankenkasse — ggf. Familienversicherung für den Partner
  4. Bank — Namensänderung auf dem Konto
  5. Arbeitgeber — neuen Namen und Steuerklasse mitteilen
  6. Aufenthaltstitel — ggf. Änderung des Aufenthaltstitels (Ehegattennachzug → eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 3 Jahren)
  7. Führerschein — Namensänderung (empfohlen, nicht Pflicht)

Anerkennung ausländischer Ehen

Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden in Deutschland in der Regel anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Landes gültig sind, in dem sie geschlossen wurden.

Ausnahmen:

  • Kinderehen (unter 16 Jahre) — seit 2017 in Deutschland unwirksam
  • Zwangsehen — nicht anerkannt
  • Polygame Ehen — nur die erste Ehe wird anerkannt

Für behördliche Zwecke in Deutschland benötigen Sie oft eine beglaubigte Übersetzung und Apostille Ihrer ausländischen Heiratsurkunde.

Tipps

  1. Früh anfangen — beginnen Sie 6 Monate vor dem Wunschtermin mit der Dokumentenbeschaffung
  2. Standesamt kontaktieren — jedes Standesamt hat eigene Anforderungen, besonders bei ausländischen Dokumenten
  3. Beeidigte Übersetzer — nur anerkannte Übersetzer verwenden (Liste beim Landgericht)
  4. Ehefähigkeitszeugnis — kann Monate dauern, frühzeitig im Heimatland beantragen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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