Rentenversicherung
Beitragserstattung (außerhalb EU/EWR)
Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen zurückkehren:
- Wartefrist: 24 Monate nach Ausreise
- Erstattung: Ihre eingezahlten Arbeitnehmer-Beiträge (50 % der Gesamtbeiträge)
- Antrag: Formular V0901 bei der Deutschen Rentenversicherung
- Achtung: Sie verlieren damit alle Rentenansprüche in Deutschland!
EU/EWR-Bürger und Länder mit Abkommen
- Keine Beitragserstattung möglich — stattdessen werden die Versicherungszeiten im Heimatland angerechnet
- Die deutsche Rente wird Ihnen ins Ausland überwiesen
- Abkommen bestehen u. a. mit: Türkei, Serbien, Kroatien, Bosnien
Kindergeld
- Endet mit der Abmeldung aus Deutschland
- Letzter Anspruch: Monat der Abreise
- Überzahltes Kindergeld muss zurückgezahlt werden
- Melden Sie die Abreise der Familienkasse!
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Mitgliedschaft endet mit Abmeldung und Ausreise
- Sie erhalten eine Abmeldebestätigung von der Krankenkasse
- Wichtig: Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung für die Übergangszeit ab
Private Krankenversicherung (PKV)
- Vertrag muss gekündigt werden (3 Monate Frist)
- Rückkaufswert der Altersrückstellungen: meist nicht erstattungsfähig
Haftpflichtversicherung und andere Versicherungen
- Alle Versicherungen kündigen vor der Abreise
- Fristen beachten (meist 3 Monate zum Vertragsende)
- Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland
Steuern
- Steuererklärung für das letzte Jahr in Deutschland abgeben
- Ggf. Steuererstattung möglich
- Steuerliche Identifikationsnummer bleibt lebenslang gültig
Checkliste vor der Abreise
- ✅ Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- ✅ Familienkasse informieren (Kindergeld)
- ✅ Krankenkasse abmelden
- ✅ Alle Versicherungen kündigen
- ✅ Rentenversicherungsnummer aufbewahren
- ✅ Letzte Steuererklärung einreichen
- ✅ Bankkonten klären (behalten oder schließen)
- ✅ Nachsendeauftrag bei der Post (12 Monate, 28,90 €)
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.