Was ist die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf Vermögen erhoben wird, das Sie durch Erbschaft oder Schenkung erhalten. In Deutschland wird sie durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.
Wichtig: Die Erbschaftsteuer fällt nicht automatisch an — ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt vom Wert des Erbes und dem Freibetrag ab, der Ihnen zusteht.
Freibeträge — wie viel ist steuerfrei?
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser:
| Erbe | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel (Eltern leben) | I | 200.000 € |
| Enkel (Eltern verstorben) | I | 400.000 € |
| Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | I | 100.000 € |
| Geschwister | II | 20.000 € |
| Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Alle anderen (Freunde, Lebensgefährte) | III | 20.000 € |
Zusätzliche Freibeträge
- Versorgungsfreibetrag für Ehepartner: 256.000 € (zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, abzüglich Rentenansprüche)
- Versorgungsfreibetrag für Kinder: 10.300–52.000 € (je nach Alter)
- Hausrat: 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 € (Steuerklasse II/III)
- Familienheim: Selbstgenutztes Familienheim ist für Ehepartner und Kinder (bis 200 m²) komplett steuerfrei, wenn Sie 10 Jahre darin wohnen bleiben
Steuersätze
Die Steuersätze hängen vom Wert über dem Freibetrag und der Steuerklasse ab:
| Wert über Freibetrag | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| Bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| Bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| Bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| Bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| Bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| Bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| Über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Rechenbeispiel
Kind erbt 600.000 € von einem Elternteil:
- Freibetrag: 400.000 €
- Zu versteuernder Betrag: 600.000 – 400.000 = 200.000 €
- Steuersatz (Klasse I, bis 300.000 €): 11 %
- Erbschaftsteuer: 200.000 × 0,11 = 22.000 €
Freund erbt 100.000 € von einem Freund:
- Freibetrag: 20.000 €
- Zu versteuernder Betrag: 100.000 – 20.000 = 80.000 €
- Steuersatz (Klasse III, bis 300.000 €): 30 %
- Erbschaftsteuer: 80.000 × 0,30 = 24.000 €
Meldepflicht
Was muss ich tun?
- Erbschaft/Schenkung beim Finanzamt melden — innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis
- Erbschaftsteuererklärung — nur wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert (nicht automatisch)
- Steuerzahlung — Frist: in der Regel 1 Monat nach Steuerbescheid
Wann entfällt die Steuer?
- Erbe liegt unter dem Freibetrag — keine Steuer, aber Meldepflicht besteht trotzdem
- Familienheim — unter bestimmten Bedingungen steuerfrei
- Betriebsvermögen — bis zu 85–100 % steuerfrei bei Fortführung
Schenkungsteuer — zu Lebzeiten schenken
Die Schenkungsteuer hat die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie die Erbschaftsteuer. Der Vorteil: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Strategie: Schenkung statt Erbschaft
- Eltern schenken Kind: 400.000 € steuerfrei
- Nach 10 Jahren nochmal 400.000 € steuerfrei
- In 30 Jahren: 1.200.000 € steuerfrei übertragen!
Erbschaftsteuer und Ausländer
Unbeschränkte Steuerpflicht
Die deutsche Erbschaftsteuer gilt, wenn:
- Der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, ODER
- Der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ODER
- Inländisches Vermögen vererbt wird (z. B. Immobilie in Deutschland)
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland hat nur mit wenigen Ländern ein DBA für Erbschaftsteuer:
- USA, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden, Schweiz
In allen anderen Fällen: Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer (§ 21 ErbStG) — so wird Doppelbesteuerung vermieden.
Erbschaft aus dem Ausland
Wenn Sie in Deutschland leben und aus Ihrem Heimatland erben:
- Meldepflicht in Deutschland
- Freibeträge gelten genauso
- Ggf. ausländische Erbschaftsteuer wird angerechnet
- Bewertung von ausländischem Vermögen nach deutschen Regeln
Tipps
- Freibeträge kennen — oft liegt das Erbe unter dem Freibetrag
- Frühzeitig planen — durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern sparen (10-Jahres-Rhythmus)
- Familienheim nutzen — selbst genutztes Haus ist für Ehepartner und Kinder steuerfrei
- Steuerberater einschalten — bei größeren Erbschaften lohnt sich die Beratung
- Auslandserbschaft melden — auch wenn im Heimatland bereits versteuert
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.