Wie funktioniert das?
- Tag 1–3 — du kannst krank sein ohne Attest (es sei denn, dein Vertrag verlangt es früher)
- Ab Tag 4 — du brauchst eine Krankschreibung vom Arzt (§5 Entgeltfortzahlungsgesetz)
- Seit 2023 wird das Attest elektronisch (eAU) eingereicht — der Arzt sendet es an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft es selbst ab
Was musst du tun?
Schritt 1: Informiere deinen Arbeitgeber
- SOFORT morgens (Telefon, SMS, E-Mail), bevor deine Schicht beginnt
- Gib die voraussichtliche Dauer an; du MUSST NICHT sagen, woran du erkrankt bist
Schritt 2: Geh zum Arzt oder ruf ihn an
- Du erhältst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
- Telefonische Krankschreibung ist möglich bis zu 5 Tagen bei leichten Erkrankungen, wenn du ein bekannter Patient der Praxis bist (kein Rechtsanspruch — der Arzt entscheidet)
Wie viel Geld bekommst du?
- Woche 1–6: Arbeitgeber zahlt 100% des Gehalts (Entgeltfortzahlung)
- Ab Woche 7: Krankenkasse zahlt Krankengeld — Details zu Beträgen und 78 Wochen beschreibt ein separater Artikel Krankengeld
Die Beiträge, die dies finanzieren, werden unter Krankenversicherung erläutert.
Krankes Kind — Kinderkrankengeld
Ab 2026: 15 Tage pro Elternteil und Kind (Alleinerziehender — 30), max. 35 Tage pro Elternteil bei mehreren Kindern (Alleinerziehender — 70). Kind muss unter 12 Jahren alt sein. Auch hier ist telefonische Krankschreibung bis zu 5 Tagen möglich.
Darf ich das Haus verlassen?
JA, wenn es deiner Gesundheit nicht schadet: Arztbesuch, Apotheke, Spaziergang, Einkaufen.
NEIN: Arbeit (auch Homeoffice), Sport ohne ärztliche Empfehlung, Urlaubsreise.
⚠️ Die Krankenkasse kann eine Kontrolle veranlassen (Medizinischer Dienst).
Verlängerung
Wenn du nicht genesen wirst — geh zum Arzt oder ruf ihn an vor Ende deiner aktuellen Krankschreibung und hol eine Folgebescheinigung. Denk dran: Krankheit stoppt keine Kündigungsfrist deines Arbeitsvertrags, schützt dich aber vor einer Kündigung "wegen Krankheit".