Scheidung und Trennung in Deutschland — Was du wissen musst
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Ablauf einer Scheidung
In Deutschland ist eine Scheidung nur über das Familiengericht möglich. Der wichtigste Grundsatz: Es gibt ein Trennungsjahr.
1. Trennungsjahr
- Du musst mindestens 1 Jahr von deinem Partner getrennt leben
- „Getrennt" heißt: getrennte Haushalte (oder getrennte Bereiche in der gemeinsamen Wohnung)
- Ausnahme: Bei Härtefällen (z.B. häusliche Gewalt) kann die Scheidung sofort eingereicht werden
2. Scheidungsantrag
- Muss über einen Rechtsanwalt eingereicht werden (Anwaltszwang)
- Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller
3. Gerichtstermin
- Das Gericht prüft: Trennungsjahr, Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
- Dauer: ca. 4–12 Monate nach Antragstellung
Unterhalt
| Art | Für wen | Dauer |
|---|---|---|
| Trennungsunterhalt | Geringverdienender Partner während der Trennung | Bis zur Scheidung |
| Nachehelicher Unterhalt | Ex-Partner in bestimmten Fällen | Befristet oder unbefristet |
| Kindesunterhalt | Kinder | Bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit (mind. 18, oft 25) |
Kindesunterhalt 2026 (Düsseldorfer Tabelle):
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- Kind (0–5 Jahre): ab 480 €/Monat
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- Kind (6–11 Jahre): ab 551 €/Monat
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- Kind (12–17 Jahre): ab 645 €/Monat
Sorgerecht
- Gemeinsames Sorgerecht bleibt in der Regel bestehen (auch nach Scheidung)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht kann getrennt geregelt werden
- Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt
Kosten
- Gerichtskosten: Abhängig vom gemeinsamen Nettoeinkommen (Verfahrenswert)
- Anwaltskosten: ca. 1.500–3.000 € (einvernehmlich), 5.000–15.000 € (streitig)
- Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen — der Staat übernimmt die Kosten
Tipps
- Beratungshilfe (kostenlose Rechtsberatung) beim Amtsgericht beantragen
- Migrationsberatung: AWO, Caritas, Diakonie helfen auch bei Fragen zu Aufenthaltsrecht nach Scheidung
- Aufenthaltsrecht: Nach 3 Jahren Ehe in Deutschland hast du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (bei Härtefällen auch früher)