Q&A

Standesamt — Heirat, Geburtsurkunde und Namensänderung

Eheschließung mit Ehefähigkeitszeugnis (40–100 €), Geburtsanzeige innerhalb von 7 Tagen und Namensänderung.

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Deutsche Begriffe
Standesamt Eheschließung Ehefähigkeitszeugnis Geburtsurkunde Namensänderung Heiratsurkunde

Heirat in Deutschland — Schritt für Schritt

Eine Eheschließung in Deutschland ist nur beim Standesamt rechtsgültig — kirchliche oder religiöse Zeremonien haben keine rechtliche Wirkung.

Voraussetzungen

  • Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Keine bestehende Ehe (Scheidungsurteil vorlegen)
  • Ehefähigkeitszeugnis — ausländische Staatsangehörige benötigen dieses Dokument aus ihrem Heimatland. Es bestätigt, dass keine Ehehindernisse bestehen. Manche Länder stellen kein solches Zeugnis aus — dann entscheidet das Oberlandesgericht über eine Befreiung.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde (beglaubigt und übersetzt durch vereidigten Übersetzer)
  • Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiungsbeschluss
  • Ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners

Kosten

Leistung Gebühr
Anmeldung der Eheschließung 40–100 €
Eheschließung (Standardtermin) im Preis enthalten
Samstag-Trauung 50–100 € Zuschlag
Heiratsurkunde 12 € pro Exemplar

Ablauf

  1. Anmeldung beim Standesamt des Wohnorts (6 Monate bis 6 Wochen vorher)
  2. Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt (Dauer: 2–6 Wochen)
  3. Termin für die Eheschließung vereinbaren
  4. Trauung vor dem Standesbeamten mit mindestens 2 Trauzeugen

Geburt melden — Frist 7 Tage

Nach der Geburt eines Kindes in Deutschland muss die Geburt innerhalb von 7 Tagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnorts).

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten Eltern)
  • Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Eltern, möglichst schon vor der Geburt)
  • Geburtsurkunden beider Eltern

Das Kind erhält:

  • Eine deutsche Geburtsurkunde (unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern)
  • Nach der Anmeldung automatisch eine Steuer-ID

Namensänderung

Eine Namensänderung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich:

  • Nach Heirat: Gemeinsamer Ehename, Doppelname oder Beibehaltung der eigenen Namen
  • Nach Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen
  • Öffentlich-rechtliche Änderung: Nur bei „wichtigem Grund" (z. B. anstößiger Name, geschlechtliche Angleichung)

Der Antrag auf Namensänderung nach Heirat ist kostenlos und wird direkt bei der Eheschließung festgelegt. Eine nachträgliche Änderung kostet 25–100 € und erfordert einen Antrag beim Standesamt.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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