Heirat in Deutschland — Schritt für Schritt
Eine Eheschließung in Deutschland ist nur beim Standesamt rechtsgültig — kirchliche oder religiöse Zeremonien haben keine rechtliche Wirkung.
Voraussetzungen
- Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Keine bestehende Ehe (Scheidungsurteil vorlegen)
- Ehefähigkeitszeugnis — ausländische Staatsangehörige benötigen dieses Dokument aus ihrem Heimatland. Es bestätigt, dass keine Ehehindernisse bestehen. Manche Länder stellen kein solches Zeugnis aus — dann entscheidet das Oberlandesgericht über eine Befreiung.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde (beglaubigt und übersetzt durch vereidigten Übersetzer)
- Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiungsbeschluss
- Ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
Kosten
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Anmeldung der Eheschließung | 40–100 € |
| Eheschließung (Standardtermin) | im Preis enthalten |
| Samstag-Trauung | 50–100 € Zuschlag |
| Heiratsurkunde | 12 € pro Exemplar |
Ablauf
- Anmeldung beim Standesamt des Wohnorts (6 Monate bis 6 Wochen vorher)
- Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt (Dauer: 2–6 Wochen)
- Termin für die Eheschließung vereinbaren
- Trauung vor dem Standesbeamten mit mindestens 2 Trauzeugen
Geburt melden — Frist 7 Tage
Nach der Geburt eines Kindes in Deutschland muss die Geburt innerhalb von 7 Tagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnorts).
Benötigte Unterlagen
- Geburtsbescheinigung der Klinik
- Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Eltern)
- Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Eltern, möglichst schon vor der Geburt)
- Geburtsurkunden beider Eltern
Das Kind erhält:
- Eine deutsche Geburtsurkunde (unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern)
- Nach der Anmeldung automatisch eine Steuer-ID
Namensänderung
Eine Namensänderung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich:
- Nach Heirat: Gemeinsamer Ehename, Doppelname oder Beibehaltung der eigenen Namen
- Nach Scheidung: Rückkehr zum Geburtsnamen
- Öffentlich-rechtliche Änderung: Nur bei „wichtigem Grund" (z. B. anstößiger Name, geschlechtliche Angleichung)
Der Antrag auf Namensänderung nach Heirat ist kostenlos und wird direkt bei der Eheschließung festgelegt. Eine nachträgliche Änderung kostet 25–100 € und erfordert einen Antrag beim Standesamt.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.