Wann brauche ich einen Dolmetscher oder Übersetzer?
In Deutschland benötigen Sie für viele offizielle Vorgänge beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente. Die Unterscheidung ist wichtig:
- Übersetzer: Überträgt schriftliche Dokumente von einer Sprache in eine andere
- Dolmetscher: Übersetzt mündlich in Echtzeit (bei Behörden, Gericht, Arzt)
Beglaubigte Übersetzung — Was ist das?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt. Der Übersetzer bestätigt mit Siegel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?
- Aufenthaltstitel beantragen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplome)
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse (anabin, IHK, KMK)
- Eheschließung in Deutschland (Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde)
- Gerichtsverfahren (alle fremdsprachigen Dokumente)
- Führerschein-Umschreibung (Führerschein aus Nicht-EU-Land)
- Einbürgerung (sämtliche Personenstandsurkunden)
Kosten für Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen
| Dokumententyp | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Geburtsurkunde | 20–40 € |
| Heiratsurkunde | 25–45 € |
| Zeugnis/Diplom | 30–50 € pro Seite |
| Führerschein | 20–35 € |
| Arbeitszeugnis | 30–50 € pro Seite |
| Gerichtsurteil | 40–70 € pro Seite |
Zuschläge möglich für:
- Seltene Sprachen (Dari, Tigrinya, Urdu): +20–50 %
- Eilaufträge (24–48 Stunden): +50–100 %
- Apostille-Beglaubigung: 20–50 € zusätzlich
Dolmetscherkosten (mündlich)
- Stundensatz: ca. 60–120 € (je nach Sprache und Qualifikation)
- Halbtagespauschale: ca. 300–500 € (Gericht, Notar)
- Telefondolmetschen: ab ca. 1,50–3 € pro Minute
Beeidigten Übersetzer finden
- Justizportal: justiz-dolmetscher.de — offizielle Datenbank aller Bundesländer
- BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer): bdue.de
- Google-Suche: „beeidigter Übersetzer [Sprache] [Stadt]"
- Tipp: Vergleichen Sie mindestens 2–3 Angebote — die Preise variieren stark
Wann werden Kosten übernommen?
Kostenübernahme durch Behörden/Staat
- Gerichtsverfahren: Dolmetscherkosten trägt der Staat, wenn Sie kein Deutsch können (§ 187 GVG)
- Asylverfahren: BAMF stellt und bezahlt Dolmetscher
- Polizei: Bei Vernehmungen wird ein Dolmetscher gestellt
- Jugendamt: Bei Kinderschutzfällen oft Kostenübernahme
Kostenübernahme durch Jobcenter/Agentur für Arbeit
- Übersetzung von Zeugnissen für Bewerbungen — Antrag auf Kostenübernahme möglich
- Dolmetscher bei Beratungsgesprächen — wird vom Jobcenter organisiert
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Übersetzungskosten können übernommen werden
Keine Kostenübernahme
- Ausländerbehörde: Übersetzungen müssen Sie selbst bezahlen
- Standesamt: Übersetzungskosten für Eheschließung tragen Sie selbst
- Vermieter: Mietvertrag-Übersetzung auf eigene Kosten
Tipps zum Geld sparen
- Sammeln Sie Dokumente: Mehrere Übersetzungen gleichzeitig beauftragen ist günstiger
- Community fragen: In Facebook-Gruppen Ihrer Landsleute gibt es oft Empfehlungen
- Nicht alles übersetzen: Fragen Sie die Behörde, welche Dokumente wirklich übersetzt werden müssen
- Online-Dienste: Manche beeidigte Übersetzer arbeiten per E-Mail — oft günstiger als vor Ort
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.