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Haustiere in der Mietwohnung — Rechte, Steuern und Pflichten

Hund oder Katze in der Mietwohnung: Was erlaubt ist, was die Hundesteuer kostet und welche Versicherung Pflicht ist.

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Deutsche Begriffe
Haustiere Hundesteuer Hundehaftpflicht Mietrecht Tierhaltung

Darf ich Haustiere in der Mietwohnung halten?

Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema. Die Grundregel nach dem BGH-Urteil (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 168/12): Ein generelles Verbot aller Haustiere im Mietvertrag ist unwirksam. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede:

Kleintiere — immer erlaubt

Kleintiere dürfen Sie ohne Erlaubnis des Vermieters halten:

  • Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen
  • Fische, Schildkröten
  • Wellensittiche, Kanarienvögel

Der Vermieter kann Kleintiere nicht verbieten — unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

Hunde und Katzen — Einzelfallentscheidung

Bei Hunden und Katzen muss der Vermieter im Einzelfall entscheiden:

  • Er darf die Haltung nicht pauschal verbieten, aber auch nicht pauschal erlauben müssen.
  • Relevante Faktoren: Größe der Wohnung, Rasse des Hundes, Anzahl der Tiere, Lärm, Belästigung der Nachbarn.
  • Tipp: Fragen Sie den Vermieter schriftlich vor der Anschaffung. Eine schriftliche Erlaubnis schützt Sie.

Exotische Tiere und Listenhunde

  • Giftige Tiere (Schlangen, Spinnen) und Kampfhunde (je nach Bundesland unterschiedlich definiert) darf der Vermieter grundsätzlich verbieten.
  • Für Listenhunde (z. B. Pitbull, Staffordshire Terrier) gelten in vielen Bundesländern Haltungsauflagen: Sachkundenachweis, Wesenstest, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht.

Hundesteuer — kommunale Pflicht

Wer einen Hund hält, muss ihn beim Ordnungsamt oder der Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen:

Stadt (Beispiel) 1. Hund 2. Hund Listenhund
Hamburg 90 € 90 € 600 €
Berlin 120 € 120 € 180 €
München 100 € 100 € 800 €
Köln 156 € 156 € 672 €
  • Die Hundesteuer ist eine jährliche Abgabe.
  • Anmeldefrist: meist 2 Wochen nach Anschaffung.
  • Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 10.000 €).
  • Katzen sind in den meisten Städten steuerfrei (Ausnahme: einige ländliche Gemeinden).

Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben:

  • Pflicht in: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
  • In anderen Bundesländern: Pflicht nur für Listenhunde.
  • Kosten: ab ca. 50–80 € pro Jahr.
  • Empfehlung: Auch ohne Pflicht abschließen! Ein Hundebiss kann Schmerzensgeld von 10.000 € und mehr kosten.

Tierarztkosten

Rechnen Sie mit regelmäßigen Tierarztkosten:

  • Impfungen (jährlich): 50–80 € (Hund), 30–50 € (Katze).
  • Kastration/Sterilisation: 200–600 € (Hund), 80–150 € (Katze).
  • Notfall-Behandlung: 200–2.000 € (je nach Eingriff).
  • Tipp: Eine Tierkrankenversicherung (ab ca. 20–40 €/Monat für Hunde) kann sich bei teuren Rassen lohnen.

Pflichten als Tierhalter

  • Leinenpflicht in vielen Innenstädten und Parks (je nach Stadt unterschiedlich).
  • Hundekot entfernen — Bußgeld bei Verstoß: 35–150 €.
  • Ruhezeiten beachten — ständiges Bellen kann zu Beschwerden und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
  • Hunde-Haftpflicht und Hundesteuer — beides anmelden!
  • Chip-Pflicht (Mikrochip) — in vielen Bundesländern vorgeschrieben, bei Reisen innerhalb der EU Pflicht (EU-Heimtierausweis).

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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