Bestellerprinzip — wer den Makler zahlt
Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Bei der Vermietung beauftragt fast immer der Vermieter, also zahlt der Mieter meist nichts — bestellst du selbst den Makler, beträgt die Provision höchstens 2 Nettokaltmieten + MwSt (also 2,38 Nettokaltmieten).
Vermietung — worauf achten
Verlangt ein Mietangebot eine Provision von dir, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hat, ist das rechtswidrig. Verwechsle die Provision nicht mit der Kaution, die du immer zahlst. Wohnungen ohne Makler findest du mit dem Ratgeber Wohnungssuche, die Bedingungen prüfst du vorab im Mietvertrag.
Immobilienkauf
Beim Kauf gelten andere Regeln. Seit dem 23.12.2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision — wer Wohnraum zur eigenen Nutzung kauft, zahlt höchstens 50 %. Üblich ist eine Courtage von rund 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt, also meist 3,57 % je Partei. Die Regel gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser (nicht für Gewerbe oder Mehrfamilienhäuser). Nach Kauf oder Einzug denk an die Anmeldung an deinem neuen Wohnort.