Wie viel Urlaub steht dir zu?
Gesetzliches Minimum (Bundesurlaubsgesetz §3): 24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Tage bei 5-Tage-Woche. In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen meist 25–30 Tage.
| Arbeitstage / Woche | Mindesturlaub |
|---|---|
| 5 Tage | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
Menschen mit Schwerbehinderung haben +5 Tage (Zusatzurlaub).
Wann kannst du Urlaub nehmen?
- Voller Anspruch nach 6 Monaten Beschäftigung (Wartezeit)
- In den ersten 6 Monaten: 1/12 des Jahresurlaubs pro gearbeitetem Monat
Resturlaub — nicht genommener Urlaub
- Grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, danach verfällt er
- ABER: laut EuGH/BAG-Rechtsprechung hat der Arbeitgeber eine Hinweispflicht — er muss dich rechtzeitig über den Resturlaub informieren. Tut er das nicht, verfällt der Urlaub nicht
Krankheit im Urlaub
Im Urlaub krank geworden? Hol eine Krankschreibung — diese Tage zählen nicht als Urlaub und kommen zurück (§9 BUrlG). Bei längerer Krankheit siehe Krankengeld.
Urlaub und Jobende
- Austritt in der ersten Jahreshälfte: anteiliger Urlaub
- Nicht genommene Tage → Auszahlung (Urlaubsabgeltung)
Besondere Situationen
- Minijob: auch hier voller Urlaubsanspruch (anteilig nach Arbeitstagen)
- Elternzeit: der Arbeitgeber kann den Urlaub um 1/12 pro vollem Monat Elternzeit kürzen
- Urlaubsgeld (Urlaubszuschuss) ist freiwillig — wenn du es bekommst, siehst du es auf der Gehaltsabrechnung
- Sonderurlaub (Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug): 1–2 Tage nach §616 BGB oder Tarifvertrag